mercredi 9 août 2017

Typische Fragen in der Bauvoranfrage

Ich werde als Bauvorlagenberechtigter alsbald meine erste Bauvoranfrage einreichen. Am zuständigen Bauamt des betreffenden Gebietes war man besonders "hilfreich" und erklärte, das können Sie sowieso nicht.

Inzwischen habe ich mit Hilfe des hiesigen Bauamtes die für Hessen gültigen, fast 50 Seiten Anleitung gefunden, heruntergeladen und ausgedruckt.

Meine Frage dazu: "Welche typischen Fragen werden in der Bauvoranfrage gestellt?"

Ich war bisher der Ansicht, daß ich meine Pläne mit der Darstellung der Umgebung einreiche, und man ggf. dies und jenes zur erneuten Bearbeitung zurückgibt.
Das BVH liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, also im Bestand nach § 34 BBG und mit Ensembleschutz des Denkmalamtes.

Ich will die vorhandenen Gebäude nicht renovieren sondern die vorhandene Bebauung platt machen und von Grund auf in ähnlicher Weise, aber neu gestalten. Dabei sollen die bisherigen, engen Räumlichkeiten durch einen größeren Gebäude-"Klotz" ersetzt werden. Eine solche Bebauung ist in der unmittelbaren Umgebung durchaus auch schon vorhanden.

Die frühere Leiterin des Landesdenkmalamtes hatte mir vor Jahren erklärt, eine Abrißgenehmigung bekommen Sie. Es ist eben durch viele Umbauten und Anbauten nicht mehr viel der ursprünglichen Bausubstands vorhanden.

Aber inzwischen würde man das anders sehen. Das Bauamt möchte, daß ich das Äußere renoviere und hat mir schon mündlich angedroht, man könne das auch von einer Fachfirma durchführen lassen und mir die Rechnung schicken. Ggf. wird man eine Zwangshypothek eintragen.
Das ist wohl heiße Luft, aber mit solchen faulen Tricks wird gearbeitet. Und das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit dieser Behörde.

Meine Ansicht, zu einer ehrlichen Beratung durch Behörden hat dabei erheblichen Schaden genommen.

Mit dem lokalen Denkmalamt gibt es einen Ortstermin in wenigen Wochen. Das Ergebnis ist also noch völlig offen.

Vielen Dank.


Typische Fragen in der Bauvoranfrage

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