jeudi 12 janvier 2017

Interesse an Doppelhaushälfte nach WEG geteilt, Beurteilung Teilungserklärung

Hallo Community!

Ich interessiere mich für eine DHH, welche leider nach WEG Recht geteilt ist. Nachfolgend aufgeführte Text der Teilungserklärung möchte ich hier aufführen und bitte euch um Bewertung derselben. Mich interessiert vor allem, welche Vorteile mir einzelne Passagen, im Gegensatz zum üblichen WEG Recht, bieten. Bieten die Passagen der Teilungserklärung weitestgehedn ähnliche Möglichkeiten wie eine DHH auf einem eigenen Flurstück? Weiterhin habe ich keine konkreten Angaben dahin gehend gefunden, inwiefern und für was ich persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn der Miteigentümer nicht zahlt oder zahlen kann. In einzelnen Beiträgen schrieben User, dass die nicht gezahlte Grundsteuer des Miteigentümers anteilig (oder ganz?) von mir übernommen werden müsste. Für welche Bereiche könnte ich zudem haftbar gemacht und zur Kasse gebeten werden?

Teilungserklärung:
Miteigentumsanteil 500/1000stel verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten DHH. An den jeweils durch eine Brandmauer getrennten Doppelhaushälften der beiden Doppelhäuser werden Sondernutzungsrechtejeweils in der Weise begründet, dass jeder Sondernutzungseigentümer das ausschließliche Nutzungsrecht am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum der Doppelhaushälfte erhält, in der sein Sondereigentum liegt. Das Sondernutzungsrecht erstreckt sich darüberhinaus auf die gesamte Grundstücksfläche die die jewelige Doppelhaushälfte umgibt.

Jeder Sondereigentümer ist berechtigt, die seinem Sondereigentum und Sondernutzungsrecht unterliegendne Gebäude und Grundstücksteile unter Ausschluss der anderen Sondernutzungseigentümer, so zu nutzen, wie wenn er Alleineigentümer wäre.

Jeder Miteigentümer hat die seinem Sondereigentum und Sondernutzungsrecht unterliegenden gebäude und Grundstücksteile alleine auf eigene Kosten zu unterhalten, instandzuhalten, instandzusetzen und ggf. zu erneuern.

Jeder Miteigentümer trägt die auf seinem Haus und Grundstücksanteil treffenden osten und Lasten allein. Nur soweit zwingend gemeinschaftliche Kosten anfallen, sind sie nach Miteigentumsanteil aufzuteilen. Versicherungen sollen soweit wie möglich getrennt abgeschlossen werden.

In allen Zweifelsfragen bei der Anwendung des WEG und der vorstehenden Regelung ist davon auszugehen, dass die Sondereigentümer so zu behandeln sind, als ob sie Alleineigentümer selbständiger Grundstücke mit einer Doppelhaushälfte wären.

Vielen Dank für eure Antworten...


Interesse an Doppelhaushälfte nach WEG geteilt, Beurteilung Teilungserklärung

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