Hallo,
ich überlege ein Grundstück in leichter Hanglage (Skizze in der Anlage - habe nach eigener grober Vermessung mit Schlauchwaage erstellt) zu erwerben und habe einige Problem mit den Einschränkungen im BPLan. Ich wollte mit dem Bauamt sprechen, aber vorher evtl. einen besseren Ueberblick bekommen.
Scan 7.jpg
Der BPLan schreib folgendes vor:
1. Sockelhoehe (OK Erdgeschossboden) darf höchsten 0,5m über der mittleren Höhe des vorhanden Geländes liegen.
2. Geländeeinschnitte und Ausschüttungen fuer Garagen und Terrassen höchstens 1m im Bezug zum umliegenden Gelände.
zu 1:
Wie wird die mittlere Geländehohe berechnet:
- 6m/2 = 3m -> in diesem Fall dürft ein Bau max. 3,5m über der Strasse liegen und das Baufenster kann gar nicht ausgenutzt werden.
- Im Bereich des Baufenster: (4m-2,25m) / 2 + 2,25m=3,125m. Das wird noch schlimmer
- Im Bereich des Gebäudes: In diesem Fall ergibt sich die die max Länge des Gebäudes (wie in den beiden oberen) aus der Steigung: ca. 11m. In diesem Fall ist das Erdgeschoss jedoch zum Hang hin bis zu 50cm im Erdreich. Somit sind nur 5,5m möglich, wenn das Erdgeschoss nicht teils m Erdreich sein soll.
In jedem der obergenannten Fälle gibt es das Problem mit dem Hangseitigen "eintauchen" des Erdgeschosses in das Erdreich.
Weiter verstehe ich die zweite Einschränkung bezgl. der Aufschüttung nicht, da es diesen Fall durch die Begrenzung der Sockelhoehe doch nicht gibt, oder?. Alle Bauten in der Umgebung sind vor dem aktuellen BPLan erstellt worden haben einen Sockel zur Hangseite und teilweise Garagen zur Talseite und sind 8-10m lang.
Es gibt leider keine offizielle Vermessung des Grundstückes, da noch nie ein Bauantrag gestellt wurde.
Kann mir hier jemand helfen?
Danke und Grüße
ich überlege ein Grundstück in leichter Hanglage (Skizze in der Anlage - habe nach eigener grober Vermessung mit Schlauchwaage erstellt) zu erwerben und habe einige Problem mit den Einschränkungen im BPLan. Ich wollte mit dem Bauamt sprechen, aber vorher evtl. einen besseren Ueberblick bekommen.
Scan 7.jpg
Der BPLan schreib folgendes vor:
1. Sockelhoehe (OK Erdgeschossboden) darf höchsten 0,5m über der mittleren Höhe des vorhanden Geländes liegen.
2. Geländeeinschnitte und Ausschüttungen fuer Garagen und Terrassen höchstens 1m im Bezug zum umliegenden Gelände.
zu 1:
Wie wird die mittlere Geländehohe berechnet:
- 6m/2 = 3m -> in diesem Fall dürft ein Bau max. 3,5m über der Strasse liegen und das Baufenster kann gar nicht ausgenutzt werden.
- Im Bereich des Baufenster: (4m-2,25m) / 2 + 2,25m=3,125m. Das wird noch schlimmer
- Im Bereich des Gebäudes: In diesem Fall ergibt sich die die max Länge des Gebäudes (wie in den beiden oberen) aus der Steigung: ca. 11m. In diesem Fall ist das Erdgeschoss jedoch zum Hang hin bis zu 50cm im Erdreich. Somit sind nur 5,5m möglich, wenn das Erdgeschoss nicht teils m Erdreich sein soll.
In jedem der obergenannten Fälle gibt es das Problem mit dem Hangseitigen "eintauchen" des Erdgeschosses in das Erdreich.
Weiter verstehe ich die zweite Einschränkung bezgl. der Aufschüttung nicht, da es diesen Fall durch die Begrenzung der Sockelhoehe doch nicht gibt, oder?. Alle Bauten in der Umgebung sind vor dem aktuellen BPLan erstellt worden haben einen Sockel zur Hangseite und teilweise Garagen zur Talseite und sind 8-10m lang.
Es gibt leider keine offizielle Vermessung des Grundstückes, da noch nie ein Bauantrag gestellt wurde.
Kann mir hier jemand helfen?
Danke und Grüße
Hanglage - Unklarheiten BPLan
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