Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und platze gleich mit einer Frage rein, wenn das ok ist?
Thema: Eine Holztreppe versperrt die Öffnungen der Treppenhausfenster so, dass sich diese nicht mehr als einen Spalt öffnen lassen werden [Einbau nächste Woche]. Ich frage mich, ob eine Mängelrüge gerechtfertigt ist und ob das gute Aussichten hat.
Bilder dazu:
Anhang 57924
Anhang 57925
Anhang 57926
Detailierterer Hergang: wir bauen momentan ein Häuschen und bisher hat alles relativ gut geklappt. Die Gewerke haben wir teilweise einzeln vergeben - so auch die Holztreppen EG->OG und OG->DG. Unten befand sich bereits die Betontreppe UG->EG.
Als die Decke geschalt wurde fragte uns der Bauunternehmer nach den Maßen der Deckenöffnung für die Holztreppe. Wir erkundigten uns bei der Holztreppenfirma (leider telefonisch), die uns sagte die Deckenaussparung solle genauso wie die für die Betontreppe hergestellt werden, sodaß die Treppe dieselben Maße bekommen kann. Die Betontreppe verdeckt das dortige Treppenhausfenster (mit selber Brüstungshöhe) nicht.
Als der Rohbau fertiggestellt war, kam die Treppenfirma zum Ausmessen. Die Fensteröffnungen waren bereits vorhanden.
Anhang 57927
Der Treppenplan wurde mir zugeschickt zur Ansicht und Freigabe. Ich habe im Werk der Treppenfirma angerufen und erfragt, ob ich die technische Umsetzung damit unterschriebe. Mir wurde die Auskunft erteilt, dass der Laie die Optik unterschriebe (als Bsp wurde angegeben Form des Handlaufs). Technische Details gingen über die Kompetenz des Fachfremden.
Jetzt verdecken die Treppen an einem Ende die Fensteröffnung 30 cm. Die Fenster werden so nicht mehr besonders weit aufgehen. Putzen von innen wird da kaum mehr möglich sein. Daß wir Fenster mit Fensterschloss bestellt haben, die man öffnen und zusperren kann war also umsonst. (Die Fenster sind bereits fertig und werden bereits nächste Woche eingebaut. Der Fensterbauer sagt, dass jetzt Änderungen an den Fenstern sehr teuer würden)
Zudem ärgerlich ist, dass die lichte Durchgangshöhe an einer Stelle nun nur noch etwa 1.97m beträgt. (Wäre die Treppe wie die Betontreppe um eine Stufe tiefer (Antritt ebenerdig), so wären es 2.14m Durchgangshöhe
Anhang 57928
Zumindest das Fenster der unteren Holztreppe kann ich nicht nach oben verschieben, weil es bereits an die Betondecke anschließt und diese nicht durchtrennt werden darf (Angabe des Bauunternehmers wg. Statik)
Ich habe in einer Mail an die Treppenfirma das obige zusammengefasst mit den Bildern per Mail geschickt und nach Lösungsvorschlägen gefragt. Geantwortet haben sie mir:
"Ihre Behauptung, wir hätten die Deckenöffnungen mit Ihnen besprochen,
widersprechen wir. Uns waren keine Maße bekannt.
Ferner wurden die Deckenöffnungen nicht wie die Betontreppe erstellt,
sondern um 27cm länger. Die Auftritte haben wir der Kellertreppe angepasst.
Ihnen wurde die Ausführungszeichnung vorgelegt und zur Fertigung freigegeben."
(Deckenöffnungen habe ich nochmals nachgemessen. Die sind nicht unterschiedlich. Bei der Kellertreppe geht die Antrittsstufe ebenerdig los - bei der Holztreppe nicht. Das macht den größten Höhenunterschied aus)
Wir haben die Hälfte der Treppenkosten angezahlt. Die Abschlussrechnung ist bereits eingetroffen.
Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt? Was erwartet einen da rechtlich? Freut sich eine große Firma einen vor Gericht fertigzumachen? Oder stehen die Chancen gut?
Oder hat jemand eine Idee wie man das sonst noch anders lösen könnte?
Ich bin äußerst dankbar über jeden Rat. Vielen Dank schon im Vorraus,
viele Grüße
Christian
bin neu hier im Forum und platze gleich mit einer Frage rein, wenn das ok ist?
Thema: Eine Holztreppe versperrt die Öffnungen der Treppenhausfenster so, dass sich diese nicht mehr als einen Spalt öffnen lassen werden [Einbau nächste Woche]. Ich frage mich, ob eine Mängelrüge gerechtfertigt ist und ob das gute Aussichten hat.
Bilder dazu:
Anhang 57924
Anhang 57925
Anhang 57926
Detailierterer Hergang: wir bauen momentan ein Häuschen und bisher hat alles relativ gut geklappt. Die Gewerke haben wir teilweise einzeln vergeben - so auch die Holztreppen EG->OG und OG->DG. Unten befand sich bereits die Betontreppe UG->EG.
Als die Decke geschalt wurde fragte uns der Bauunternehmer nach den Maßen der Deckenöffnung für die Holztreppe. Wir erkundigten uns bei der Holztreppenfirma (leider telefonisch), die uns sagte die Deckenaussparung solle genauso wie die für die Betontreppe hergestellt werden, sodaß die Treppe dieselben Maße bekommen kann. Die Betontreppe verdeckt das dortige Treppenhausfenster (mit selber Brüstungshöhe) nicht.
Als der Rohbau fertiggestellt war, kam die Treppenfirma zum Ausmessen. Die Fensteröffnungen waren bereits vorhanden.
Anhang 57927
Der Treppenplan wurde mir zugeschickt zur Ansicht und Freigabe. Ich habe im Werk der Treppenfirma angerufen und erfragt, ob ich die technische Umsetzung damit unterschriebe. Mir wurde die Auskunft erteilt, dass der Laie die Optik unterschriebe (als Bsp wurde angegeben Form des Handlaufs). Technische Details gingen über die Kompetenz des Fachfremden.
Jetzt verdecken die Treppen an einem Ende die Fensteröffnung 30 cm. Die Fenster werden so nicht mehr besonders weit aufgehen. Putzen von innen wird da kaum mehr möglich sein. Daß wir Fenster mit Fensterschloss bestellt haben, die man öffnen und zusperren kann war also umsonst. (Die Fenster sind bereits fertig und werden bereits nächste Woche eingebaut. Der Fensterbauer sagt, dass jetzt Änderungen an den Fenstern sehr teuer würden)
Zudem ärgerlich ist, dass die lichte Durchgangshöhe an einer Stelle nun nur noch etwa 1.97m beträgt. (Wäre die Treppe wie die Betontreppe um eine Stufe tiefer (Antritt ebenerdig), so wären es 2.14m Durchgangshöhe
Anhang 57928
Zumindest das Fenster der unteren Holztreppe kann ich nicht nach oben verschieben, weil es bereits an die Betondecke anschließt und diese nicht durchtrennt werden darf (Angabe des Bauunternehmers wg. Statik)
Ich habe in einer Mail an die Treppenfirma das obige zusammengefasst mit den Bildern per Mail geschickt und nach Lösungsvorschlägen gefragt. Geantwortet haben sie mir:
"Ihre Behauptung, wir hätten die Deckenöffnungen mit Ihnen besprochen,
widersprechen wir. Uns waren keine Maße bekannt.
Ferner wurden die Deckenöffnungen nicht wie die Betontreppe erstellt,
sondern um 27cm länger. Die Auftritte haben wir der Kellertreppe angepasst.
Ihnen wurde die Ausführungszeichnung vorgelegt und zur Fertigung freigegeben."
(Deckenöffnungen habe ich nochmals nachgemessen. Die sind nicht unterschiedlich. Bei der Kellertreppe geht die Antrittsstufe ebenerdig los - bei der Holztreppe nicht. Das macht den größten Höhenunterschied aus)
Wir haben die Hälfte der Treppenkosten angezahlt. Die Abschlussrechnung ist bereits eingetroffen.
Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt? Was erwartet einen da rechtlich? Freut sich eine große Firma einen vor Gericht fertigzumachen? Oder stehen die Chancen gut?
Oder hat jemand eine Idee wie man das sonst noch anders lösen könnte?
Ich bin äußerst dankbar über jeden Rat. Vielen Dank schon im Vorraus,
viele Grüße
Christian
Holztreppe verdeckt Fenster teilweise. Mängelrüge?
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