Hallo Experten,
ich habe folgendes Problem:
Auf unserem Grundstück liegt ein Kanal. Dieser Kanal läuft entlang einer Grundstücksgrenze auf einem seperaten Flurstück.
Dieses Flurstück ist 6 m breit und im Grundbuch mit einem Bebauungsverbot sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet.
Vor einigen Jahren wurde ein Bebauungsplan aufgestellt.
Dieser weist eine Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte aus, die über das Flurstück gelegt wurde.
Diese Fläche ist jedoch 8 m breit (nicht nur 6m).
Sie überragt also das Flurstück über die gesamt Länge um 2 m.
Unser Architekt hat Stellplätze im Abstand von 8 m geplant.
Man fährt also auf dem Flurstück und dann Richtung Mitte des Grundstücks auf den Stellplatz.
Der Vermesser hat die Stellplätze in 6 m Abstand eingezeichnet, so dass sie teilweise im Schutzstreifen liegen.
Ich find die Zeichnung vom Vermesser besser.
Meine Frage lautet:
Darf man auf diesen zusätzlichen Streifen des Geh- Fahr- und Leitungsrechts (Bebauungsplan) - welches nicht im Grundbuch mit einem Bebauungsverbot versehen ist - einen Stellplatz bauen?
Oder gilt dort auch ein Bebauungsverbot?
Oder muss ich nur damit klarkommen, wenn wenn ein Teil des Stellplatzes wegen Wartunsgarbeiten weggebaggert wird.
Mein Architekt meint, auch die Erweiterung muss von Bebauung freigehalten werden.
Ich hoffe, ihr könnt mir eine 2. (vielleicht abweichende) Meinung geben.
ich habe folgendes Problem:
Auf unserem Grundstück liegt ein Kanal. Dieser Kanal läuft entlang einer Grundstücksgrenze auf einem seperaten Flurstück.
Dieses Flurstück ist 6 m breit und im Grundbuch mit einem Bebauungsverbot sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet.
Vor einigen Jahren wurde ein Bebauungsplan aufgestellt.
Dieser weist eine Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte aus, die über das Flurstück gelegt wurde.
Diese Fläche ist jedoch 8 m breit (nicht nur 6m).
Sie überragt also das Flurstück über die gesamt Länge um 2 m.
Unser Architekt hat Stellplätze im Abstand von 8 m geplant.
Man fährt also auf dem Flurstück und dann Richtung Mitte des Grundstücks auf den Stellplatz.
Der Vermesser hat die Stellplätze in 6 m Abstand eingezeichnet, so dass sie teilweise im Schutzstreifen liegen.
Ich find die Zeichnung vom Vermesser besser.
Meine Frage lautet:
Darf man auf diesen zusätzlichen Streifen des Geh- Fahr- und Leitungsrechts (Bebauungsplan) - welches nicht im Grundbuch mit einem Bebauungsverbot versehen ist - einen Stellplatz bauen?
Oder gilt dort auch ein Bebauungsverbot?
Oder muss ich nur damit klarkommen, wenn wenn ein Teil des Stellplatzes wegen Wartunsgarbeiten weggebaggert wird.
Mein Architekt meint, auch die Erweiterung muss von Bebauung freigehalten werden.
Ich hoffe, ihr könnt mir eine 2. (vielleicht abweichende) Meinung geben.
Geh- Fahr- Leitungsrecht
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