mercredi 14 septembre 2016

Aufzug Werkplanung gespiegelter Aufzug

Hallo,

der Aufzugsbauer hat zum Besteller der Einbauteile (Türen, Befestigungsmittel etc.) einen Werkplan freigegeben bekommen wo der Schacht gespiegelt zur Ausführungsplanung dargestellt ist (siehe Anlage). Die Ausführung ist auf dem Stand, dass der Ausbau Elektro und HLS im vollsten Gange ist.

Nun erstellt der Aufzugsbauer einen Nachtrag für den Austausch von 3 Türen im Wert von ca. 2000€ Brutto. Austausch aus seinem bisher bestelltem Paket. Der Einbau soll Ende Oktober beginnen. 3 Türen sind demnach nicht mehr benutzbar laut Aufzugsbauer.

Bevor ich an den Aufzugsbauer herantrete und den Nachtrag verhandle woltle ich ein paar Meinungen einholen.

A: Ist der Nachtrag gerechtfertigt? Denn der Auzugsbauer war ebenfalls mehrmals auf der Baustelle (Neubau Wohnhaus 27 Wohneinheiten) und hätte es sehen können/müssen. Pläne lagen ihm auch zur Einsicht vor und wurden nach Freigabe Werkplanung an ihm aktualiseirt mit neuem Index versandt.

B: Ist die Höhe des Nachtrages so ok?

C: Können sie Türen oder Teile der Türen nicht anderwertig eingebaut werden? Denn Bestellt und gekauft hat der Aufzugsbauer diese inzwischen ja.

Angaben zum Aufzug: (siehe bitte auch Anlage!)

- 1. bis 4. Geschoss Durchlader
- KG, Eingangsniveau Straße und EG keine Durchladung
- Aufzug Krankentrage gerecht

Anhang 57973


Danke vorab für hilfreiche Hinweise und Antworten.

Gruß werdi01


Aufzug Werkplanung gespiegelter Aufzug

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