lundi 5 septembre 2016

Antrag auf Erteilung eines Antragformulars - Teil 1

Antrag auf Erteilung eines Antragformulars…“

Es begab sich zu einer Zeit – es war das Jahr 2015 – da zwei Menschen ernsthaft darüber nachdachten ein hübsches, kleines Grundstück in einer beschaulichen Gemeinde zwecks Hausbaus zu erwerben. Dieses Unterfangen schien von Anfang an unter keinem guten Stern zu stehen, was die zwei Menschen, kritisch und vorsichtig zwar, dennoch hoffnungsvoll und zuversichtlich, zu diesem Zeitpunkt freilich noch nicht ahnten…

Aber von Anfang an:
Seit mehreren Jahren waren die zwei Menschen schon auf der Suche nach einem netten Grundstück oder einem schönen Häuschen in der richtigen Gegend, aber ohne Erfolg. Zu alt, zu teuer, zu weit weg. Schade, aber die Suche wurde nicht aufgegeben.
Dann im Oktober 2015 der Lichtblick – ein schönes Grundstück, welches geteilt werden sollte, und eine Hälfte sollte nach längerem Abwägen und Überlegen ihnen gehören. Ja, es würde die kleinere Hälfte werden, da finanziell einfach nicht mehr drin war, aber egal, wichtig war nur, es sollte ihr kleines Stück Land mit einem netten Zuhause darauf werden.
Der Anbieter des Grundstücks und gleichzeitig Generalübernehmer über den zukünftigen Hausbau war von Anfang an optimistisch – klar, was sollte er auch sonst sein, er wollte ja verkaufen: Die zweite, größere und vermeintlich attraktivere Hälfte würde schnell verkauft sein, der Hausbau könne quasi nächsten Monat starten, eventuell läge vor Weihnachten die Bodenplatte. Rückblickend bekommt man den Eindruck, der Mann wollte testen, wie naiv die zwei Menschen eigentlich waren. Oder, was noch viel schlimmer wäre, er glaubte selbst an seine Prognosen, was beweisen würde, wie naiv und ahnungslos wiederum er war.
Mittlerweile ist es November 2015 und die zwei Menschen haben viele Verträge gelesen, gegenlesen lassen, Referenzen eingeholt und Ratgeber befragt um ja auch alles richtig zu machen. Es erscheint alles zuverlässig und solide, auch, wenn beiden klar ist, dass beim Projekt Hausbau immer auch etwas schiefgehen kann, bzw. sicherlich schiefgehen wird. Trotzdem, das Haus ist geplant, aus Kostengründen etwas kleiner, ohne Keller und Dachboden und auf einem geringfügig verkleinerten Grundstück, aber egal, die Finanzierung sitzt und soll auch nicht überstrapaziert werden. Nach einer Rückversicherung beim Generalübernehmer, ob der Kauf des Grundstücks sicher sei und absoluter Zuversicht seinerseits, gehen die zwei Menschen zur Bank und unterschreiben den Kredit und natürlich den Vertrag mit dem Generalübernehmer. Unglaublich, sie machen ernst! Das Grundstück soll gekauft werden, auf eigenen Wunsch soll der Hausbau dann zwar erst im Frühling beginnen, aber die Geduld muss zugunsten einer frostfreien Bauphase aufgebracht werden. Nächstes Weihnachten feiern sie im eigenen Haus!!!
Die zwei Menschen hätten falscher nicht liegen können…
Dezember 2015: Leider ist der Interessent an der anderen Grundstückshälfte abgesprungen, aber der nächste steht schon bereit. Es sieht sehr gut aus, die Hausplanung wird vollzogen, es kann nicht mehr lange dauern, bis der Notartermin zum Grundstückskauf anberaumt werden kann. Die Bodenplatte vor Weihnachten wird es so zwar wohl nicht mehr, aber das wollten die zwei Menschen ja eh nicht. Leider will der Eigentümer des Grundstücks nur beide Hälften gleichzeitig verkaufen, daher ist an einen Einzelerwerb nicht zu denken. Aber, keine Hetze, der Generalübernehmer ist total optimistisch.
Ende Januar 2016 erfahren die zwei Menschen, dass der Interessent, der nunmehr zwei Monate lang mit dem Generalübernehmer geplant und diskutiert hat, in letzter Sekunde abgesprungen ist. Der Generalübernehmer ist sauer, aber natürlich total optimistisch. Die zwei Menschen erinnern leise an den Kredit, dessen zinsfreie Bereitstellungszeit bereits begonnen hat und Mitte November 2016 endet. Sie erinnern daran, dass all der behördliche Kram im Winter geregelt werden sollte und sie im März gerne mit dem Bau starten würden und sie erinnern daran, dass auch die beruflichen Entscheidungen und die Planung der Betreuung des Nachwuchses vom Hausbau bzw. Wohnort abhingen. Der Generalübernehmer versteht die Sorgen nicht recht, beschwichtigt und ist sehr optimistisch.
Bis März 2016 gibt es immer wieder Interessenten, die aber aus diversen Gründen abspringen. Einer der Gründe ist der gemeinsame Weg, der zu gleichen Anteilen gekauft, besessen und gepflegt werden soll. Manche Leute sehen den Kauf nicht ein, führe der Weg doch nur zum Haus der zwei Menschen und sei für das obere Grundstück überflüssig - ja gar störend. Der Generalübernehmer macht den zwei Menschen das Angebot, den kompletten Weg zu kaufen, um diese Problematik aus dem Weg zu schaffen. Die zwei Menschen lehnen dieses Angebot schweren Herzens und irritiert ab. Die beträchtlichen Zusatzkosten waren nicht kalkuliert und konnten und sollten nicht aufgebracht werden. Schließlich wurden wichtige andere Dinge reduziert um im Finanzkonzept zu bleiben. Dies musste dem Generalübernehmer doch eigentlich auch bekannt gewesen sein, war er bei der Planung doch federführend. Die zwei Menschen sorgen sich jetzt sehr um ihre Zukunft, den Hausbau und die Kosten die auf sie zukommen, ohne dass sie irgendeinen Gegenwert bekommen hätten. Dem Generalübernehmer wird schriftlich einen Deadline zum Verkauf des Grundstücks gesetzt. Zwar würde immer noch das Problem des beantragten Kredits bleiben, aber wenigstens käme man dann vielleicht irgendwie wieder aus dem Vertrag mit dem Generalübernehmer raus und könnte schauen, ob man das Geld irgendwie anders investierte, damit der Schaden nicht zu groß würde. Die Nerven der zwei Menschen liegen schon ziemlich blank, man macht sich große Sorgen und fragt sich, welche Fehler man gemacht hat.
Und es wird noch schlimmer, denn die Bank erinnert daran, dass der geplante KFW 70 Kredit nur noch bis Ende März beantragt werden kann, da das Programm dann auslaufe und es nur noch eine Förderung für KFW 55 gäbe. Die zwei Menschen wissen nicht weiter und sprechen wieder mal mit dem Generalübernehmer, der die zwei Menschen auf diese Problematik zwar bisher nicht aufmerksam gemacht hatte, aber dieser wohl doch gewahr war. Eine vermeintliche Lösung hatte er nämlich recht schnell gefunden, bot er den zwei Menschen doch an, den Energiestandard für das Haus einfach hochzusetzen – natürlich würde dies teurer werden. Die zwei Menschen lehnen auch dieses Angebot schweren Herzens und irritiert ab. Die beträchtlichen Zusatzkosten waren nicht kalkuliert und konnten und sollten nicht aufgebracht werden. Dies musste dem Generalübernehmer doch eigentlich auch bekannt gewesen sein…
Dann, Mitte März 2016 die erlösende, heilsbringende Nachricht: EIN KÄUFER IST GEFUNDEN! Notartermin ist Ende März! Endlich, es kann doch noch alles gut werden, wenn jetzt alles schnell geht. Und das soll es laut Generalübernehmer auch: Ab Eingang des Bauantrags beim Bauaufsichtsamt rechnet er mit 4-6 Wochen Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung, da ja bereits eine positive Bauvoranfrage vorliege. Sogar der KFW 70 Kredit konnte auf den wirklich allerletzten Drücker über den Onlineantrag noch beantragt werden. Der Generalübernehmer ist sehr optimistisch. Die zwei Menschen auch wieder, denn wenn man im Mai starten könnte, wäre der Zeitplan und die Finanzierung ja noch einigermaßen erfüllt…
Es sollte ganz anders kommen…

Fortsetzung im Thread "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars" Teil 2


Antrag auf Erteilung eines Antragformulars - Teil 1

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