Hallo an Euch !
Wir haben uns eine Grundstück angesehen auf dem ein B34 steht. Dieser kann definitiv nicht weiter genutz werden ...
Können wir davon ausgehen das wir ohne Sorge eine Baugenehmigung für die bisherige Fläche erhalten wird ?
Gruss woodyy
Wir haben uns eine Grundstück angesehen auf dem ein B34 steht. Dieser kann definitiv nicht weiter genutz werden ...
Können wir davon ausgehen das wir ohne Sorge eine Baugenehmigung für die bisherige Fläche erhalten wird ?
Gruss woodyy
B34 ( DDR Bungalow) abreissen und neuen Bungalow errichten
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