vendredi 22 avril 2016

Zustimmung des Bauherrn für die Freigabe eines Gewerkes notwendig oder nicht?

Hallo,

weiß jemand ob der Bauunternehmer nach Werksvertragsrecht/BGB ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bauherrn ein Gewerk (speziell die Produktion von Fenstern) freigeben kann?

Vorrausgegangen ist der ganze Sache, für konstruktiv notwendige Anpassungen an den Fenstern, eine fast 15% Steigerung des Preises zum vereinbarten Festpreis für die Fenster.

Der Mehrpreis wurde mehr oder weniger zunächst von uns stillschweigend hingenommen, aber die Tatsache das eigentlich ein Festpreis vereinbart wurde und die Kosten auch eine enorme finanzielle Mehrbelastung darstellen, hat uns dazu bewogen, doch diese Position wieder abzuwählen und ums anderweitig um eine Alternative zu kümmern. Die Möglichkeit der Abwahl einzelner Positionen ist unserem Vertrag mit vereinbart worden.

Als wir den Unternehmer das schriftlich mitgeteilt hatten, hieß es das die Fenster schon beauftragt sind.

Hat jemand einen Rat?

Grüße Alex


Zustimmung des Bauherrn für die Freigabe eines Gewerkes notwendig oder nicht?

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