mercredi 13 avril 2016

16-Meter-Privileg BayBo anwendbar?

Hallo liebe Bauexperten,

wir kommen aus Bayern und sind gerade in der Planungsphase und sind auf der Suche nach Aufklärung bezüglich der 16-Meter-Privileg Regelung nach BayBo für die Schmalseiten.

„Nach Art. 6 Abs. 6 BayBO kann die Abstandsflächentiefe vor jeweils zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 Meter Länge um die Hälfte verringert werden. Der Mindestabstand von 3 m ist stets einzuhalten. Das 16-Meter-Privileg gilt nicht in so genannten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, da dort die Wandhöhe an allen vier Seiten bereits redu-ziert ist (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO). Grundsätzlich gilt das 16-Meter-Privileg für zwei Außenwände eines Gebäudes, wobei Sie wählen können, auf welche Außenwände sich diese Vergünstigung erstrecken soll. Der Nachbar hat auf Ihre Entscheidung keinen Einfluss.“

Nach meiner Auffassung kann unter Einhaltung der 3m zur Grundstückgrenze auf der schmalen Seite die 16-Meter-Privileg angewendet werden d.h. eine Wandhöhe von 6m halbiert = 3m Abstandsfläche.

Wir möchten ein EFH mit Keller am Hang bauen.
Wie bewertet ihr das?

P.S. Skizze sowie Schnitt des geplanten Hauses angehängt
Angehängte Grafiken


16-Meter-Privileg BayBo anwendbar?

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