mardi 26 mai 2015

Kentnisgabeverfahren = Baugenehmigung ?

Hallo zusammen,

da ich leider keine Ahnung von dem ganzen "Behördengedönz" habe, stelle ich hier mal meine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir bauen ein Fertighaus im Neubaugebiet.

Hier gibt es einen Bebauungsplan, an den wir uns auch gehalten haben, sprich keine Abweichungen oder Änderungen.

Wir haben die kompletten Unterlagen wie Lageplan, Architektenpläne usw an unser Bauamt geschickt, ebenfalls eine Ausfertigung ans Landratsamt.

Nach 2 Wochen haben wir eine Eingangsbestätigung gemäß §53 Abs.3 der LBO BW erhalten.

Darin steht dass alle Unterlagen vollständig sind und wir am 10.4. mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen dürfen.

Jetzt ist meine Frage, ist diese Eingangsbestätigung quasi die Baugenehmigung oder kommt da noch was vom Landratsamt, da wir denen ja die selben

Unterlagen schicken mussten ? Bzw anders gefragt... ist das Kentnissgabeverfahren = die Baugenehmigung ?

Sorry nochmal aber ich habe keine Ahnung von dem ganzen und unsere Architektin ist momentan im Urlaub, sonst hätte ich dort nachgefragt.

Danke schonmal für eure Hilfe !


Kentnisgabeverfahren = Baugenehmigung ?

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