Hallo,
ich habe eine Frage zu folgener Zeichenbedeutung:
In der Legende des Bebauungsplans sind in den Bereichen Dreiecke eingezeichnet welche entweder ein kleines g oder ein kleine o eingetragen sind. Die Bedeutung ist klar.
Mich würde interessieren WIE müsste ein B-Plan aussehen wenn BEIDES zulässig sein sollte? (also der Bauherr die Wahl haben soll ob er an einen existierenden Baukörper anbaut oder 6 Meter Abstand hält und einen neuen Baukörper gründet? Können zwei Dreiecke im selben Plangebiet liegen einmal mit g und o oder würden die sich aufheben? oder sollte dann einfach gar keins existieren? Hätte man dann die freie Wahl?
Danke!
ich habe eine Frage zu folgener Zeichenbedeutung:
In der Legende des Bebauungsplans sind in den Bereichen Dreiecke eingezeichnet welche entweder ein kleines g oder ein kleine o eingetragen sind. Die Bedeutung ist klar.
Mich würde interessieren WIE müsste ein B-Plan aussehen wenn BEIDES zulässig sein sollte? (also der Bauherr die Wahl haben soll ob er an einen existierenden Baukörper anbaut oder 6 Meter Abstand hält und einen neuen Baukörper gründet? Können zwei Dreiecke im selben Plangebiet liegen einmal mit g und o oder würden die sich aufheben? oder sollte dann einfach gar keins existieren? Hätte man dann die freie Wahl?
Danke!
geschlossene & offene Bauweise Definition gleichzeitig im Bebauungsplan möglich?
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