Hallo zusammen,
ich weiß nicht genau ob ich in diesem Forum richtig bin, ich hoffe jedoch Ihr könnt mir trotzdem helfen.
Meine Freundin und ich haben uns im Juli 2013 eine schlüsselfertige Wohnung beim Bauträger gekauft. Diese ist auch wie im Kaufvertrag vereinbart bis Juli 2014 fertiggestellt worden. Bei der Wohnungsübergabe haben wir ein paar Mängel festgestellt, diese natürlich im Wohnungsübergabeprotokoll mit einem Nacharbeitungsdatum bis 31.08.2015 festgehalten. Nach und nach wurden die Mängel von den zuständigen Handwerkern des Bauträgers beseitigt. Aktuell sind noch 3 Mängel offen und da sich der Bauträger nicht mehr meldet bzw. auf unsere E-Mail und Anrufe nicht mehr reagiert, wissen wir aktuell echt nicht mehr weiter. Wir wollen ungern einen Anwalt einschalten und dann auch noch auf diesen Kosten hängen bleiben. Habt Ihr ein paar Tipps wie wir gegen unseren Bauträger vorgehen können?
Grundsteuer mussten wir auch schon zahlen, obwohl noch eine kleine Restzahlung offen ist und wir noch keine Eigentümer sind. Ist das denn korrekt so? Wir waren immer der Annahme, dass man erst Grundsteuer zahlen muss sobald man Eigentümer ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Euer Ulliman
ich weiß nicht genau ob ich in diesem Forum richtig bin, ich hoffe jedoch Ihr könnt mir trotzdem helfen.
Meine Freundin und ich haben uns im Juli 2013 eine schlüsselfertige Wohnung beim Bauträger gekauft. Diese ist auch wie im Kaufvertrag vereinbart bis Juli 2014 fertiggestellt worden. Bei der Wohnungsübergabe haben wir ein paar Mängel festgestellt, diese natürlich im Wohnungsübergabeprotokoll mit einem Nacharbeitungsdatum bis 31.08.2015 festgehalten. Nach und nach wurden die Mängel von den zuständigen Handwerkern des Bauträgers beseitigt. Aktuell sind noch 3 Mängel offen und da sich der Bauträger nicht mehr meldet bzw. auf unsere E-Mail und Anrufe nicht mehr reagiert, wissen wir aktuell echt nicht mehr weiter. Wir wollen ungern einen Anwalt einschalten und dann auch noch auf diesen Kosten hängen bleiben. Habt Ihr ein paar Tipps wie wir gegen unseren Bauträger vorgehen können?
Grundsteuer mussten wir auch schon zahlen, obwohl noch eine kleine Restzahlung offen ist und wir noch keine Eigentümer sind. Ist das denn korrekt so? Wir waren immer der Annahme, dass man erst Grundsteuer zahlen muss sobald man Eigentümer ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Euer Ulliman
Probleme mit Bauträger // offene Mängel
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