Hallo zusammen.Wir Planen zur Zeit den Bau einer Garage (ca 3x4m) und direkt nebenan ein Carport mit 2 Stellflächen. Laut
Sächsische Bauordnung (SächsBO) § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Absatz 1b:
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m
und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich,
Brauche ich keine Baugenehmigung.
Meine Frage ist nun da ich da nichts gefunden habe.
Wie MUSS eine Garage aufgebaut sein sodass es als Garage zählt?
Sächsische Bauordnung (SächsBO) § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Absatz 1b:
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m
und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich,
Brauche ich keine Baugenehmigung.
Meine Frage ist nun da ich da nichts gefunden habe.
Wie MUSS eine Garage aufgebaut sein sodass es als Garage zählt?
Garage+Carport Baugenehmigung?
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