mardi 7 avril 2015

Festwertregelung für FBH noch zulässig?

Ich habe mir neulich die Heizunganlage eines Bekannten angesehen. Er hat sein Haus, das teilweise über 80 Jahre alte Mauern enthält, 2012 komplett umgebaut und auf KfW-100-Standard gebracht. Neben Dämmmaßnahmen wurde ein Ofen mit Wassertasche und solarer Heizungsunterstütung verbaut. Ungefähr 30% des Hauses werden mit einer neuen FBH beheizt.



Für die FBH hat der Heizungsbauer ein Festwertregelset verbaut, die Pumpe war fest an 230 Volt angeschlossen und lief deshalb rund um die Uhr. Dies wurde von meinem Bekannten schon so geändert, dass die Pumpe nur bei Bedarf läuft.



Ein anderer Punkt ist die Festwertregelung. Die Vorlauftemperatur kann mein Bekannter über einen Thermostaten einstellen (ca. 20 °C bis 55 °C). Ist ein solche manuelle Regelung heutzutage bei einer neu errichteten Heizungsanlage noch zulässig?



War der 24h-Betrieb der FBH-Pumpe zulässig?





Festwertregelung für FBH noch zulässig?

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