samedi 11 avril 2015

Baumurks: Fliesenarbeiten

Hallo,

folgenden Murks haben wir:

Wir haben einen Fliesenleger beauftragt, dieser ist als Kleinunternehmer angemeldet. Er ist nun, nach über 8 Wochen, endlich fertig. Geplant hatte er 3 Wochen, aber OK. Hier haben wir leider nichts schriftlich festgehalten, daher wird dies wohl kein Thema.

ABER:

Ich habe einige Mängel nach Abschluss festgestellt, u.a. sind die Schnittkanten der Fliesen gesplittert, 4 Wandfliesen sind entgegen der Verlegerichtung verlegt, übern haben wir Silikonflecken, die Wandfliesen sind in unterschiedlichen Höhen verlegt (im selben Raum!),… Dies sind jetzt nur die für mich wichtigsten Punkte.

Jedenfalls hat er nun die Schlussrechnung geschickt. Ich habe alle Flächen nachgerechnet und Differenzen gefunden, diese hat er auch anstandslos in seiner Schlussrechnung korrigiert. Wir sind auch alle Fehler und alles zusammen abgegangen, was mich stört. Dazu kam aber immer nur, "lt. DIN in der Norm“ oder „ja das kann passieren“,…

Also dachte ich mir, ich warte mal ab bis die neue Rechnung kommt, vielleicht lässt er uns ja am Preis etwas nach. Natürlich nicht.

Wir ihm also noch mal geschrieben, was er uns denn im Preis nach lässt wegen der Mängel. Antwort 100€.

Dies ist mir zu wenig, bin ich hier im Recht?

Ich nehme an, ich muss ihm die Chance geben, seine Arbeiten auszubessern, richtig?

Alternativ, wie bekomme ich raus, was ich rechtlich gesehen, als Nachlass „verlangen“ darf?

Die Rechnung ist noch nicht gezahlt, jetzt dort er mit rechtlichen Schritten.

Was kann ich tun? Rechtsschutz ist vorhanden, aber bekomme ich das nicht noch ohne RA hin?





Baumurks: Fliesenarbeiten

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