mardi 7 avril 2015

Baugenehmigung mit Abweichungen bei der Stellplatzsituation

Hallo liebe Bauexperten,



ich hoffe, jemand kann mir bei meinem folgenden Anliegen weiterhelfen:



1. Es geht um eine Abweichung in der Baugenehmigung. Die Baubehörde möchte mir nicht die Stellplätze so genehmigen, wie von meinem Architekten eingezeichnet, sondern abweichend.



es war in etwa so beantragt: Getrennte Stellplätze. einer in der Garage, 2 links



So nicht genehmigt.JPG





Genehmigt hat man mir es aber nur anders, in etwa so:



in etwa so genehmigt.JPG



2 Stellplätze quer vor die Haustür? Damit ich nur eine Auffahrt und Abfahrt habe.



Die Baubehörde möchte vermeiden, dass ich mehrere Auffahrten habe. Es läge dann wohl ein höheres Unfallrisiko für Fußgänger vor???? Ich habe argumentiert, dass man es ja bei diversen Nachbarn auch so erlaubt hätte, trotzdem habe ich, um die Baugenehmigung erst einmal zu erhalten und loslegen zu können, davon abgesehen, mich mit der Behörde anzulegen.

Jetzt wo ich die BG habe, stelle ich mir die Frage, ob ich Widerspruch gegen die BG oder die Nebenbestimmung einlegen soll. Hat jemand Erfahrung damit? Mein Architekt meinte, dass dies nicht nötig sei, man könnte nachher einfach auch noch einen abweichenden Bauantrag stellen, die Behörde könnte dagegen nichts machen. Ich bin mir da aber nicht so sicher, zumal auch die Straße bald ausgebaut werden soll.



Falls Jemand weiß, wie man sich bei abweichenden BG verhalten sollte, dann bitte ich höflichst um Aufklärung. Ich danke euch.


Angehängte Grafiken







Baugenehmigung mit Abweichungen bei der Stellplatzsituation

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