mercredi 8 avril 2015

Architekt hat versehentlich zu viel Nutzfläche im Bauantrag angegeben

Hallo,



mir viel gerade auf, dass mein Architekt sich bei der Angabe der Nutzfläche (gemäß DIN 277) um ca. 28qm vertan hat. er hat mir jetzt einfach eine korrigierte Berechnung nach DIN 277 zukommen lassen. Ich frage mich, ob dies irgendwelche Auswirkungen auf die bereits erteilte Baugenehmigung und bezahltes Architektenhonorar hat ?



Ebenso stellt sich in diesem Zusammenhang dann doch die Frage, ob die Angebote der angeschriebenen Unternehmen noch stimmen??



Jemand Erfahrung damit?





Architekt hat versehentlich zu viel Nutzfläche im Bauantrag angegeben

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