Hallo zusammen.
Ich hab mal eine Frage betreffend die Zuständigkeiten beim Terrassenbau.
Der Fall ist Folgender....
Es wurde eine Terrasse angelegt werden in üblichem Aufbau ( Schotter Splitt, Terrassenplatten )
Tritt nach Außen etwa 15 cm tief.
Der Verputz geht runter bis auf die Schiene, die der Verputzer angebracht hat.
Terrassenoberkante geht bis Oberkante der Schiene, also NICHT über den Putz.
Der Kunde verlangt nun dass wir die Platten an der Schiene vorbei nochmal ausbauen, damit der Verputzer seine Isolierung aufbringen kann.
Es soll ca. 15 cm über der Schiene eine zementschlämme auf den Putz und die nochmal überstrichen werden.
Die Schiene will er mitstreichen und deshalb wären wir verpflichtet platten rein und raus zum Nulltarif zu leisten.
Habt ihr da Einblick wie sich das verhält ?
Die Platten liegen definitiv UNTER der Putzkante.
Kann mir da einer weiterhelfen ?
Viele Grüße
Matz
Ich hab mal eine Frage betreffend die Zuständigkeiten beim Terrassenbau.
Der Fall ist Folgender....
Es wurde eine Terrasse angelegt werden in üblichem Aufbau ( Schotter Splitt, Terrassenplatten )
Tritt nach Außen etwa 15 cm tief.
Der Verputz geht runter bis auf die Schiene, die der Verputzer angebracht hat.
Terrassenoberkante geht bis Oberkante der Schiene, also NICHT über den Putz.
Der Kunde verlangt nun dass wir die Platten an der Schiene vorbei nochmal ausbauen, damit der Verputzer seine Isolierung aufbringen kann.
Es soll ca. 15 cm über der Schiene eine zementschlämme auf den Putz und die nochmal überstrichen werden.
Die Schiene will er mitstreichen und deshalb wären wir verpflichtet platten rein und raus zum Nulltarif zu leisten.
Habt ihr da Einblick wie sich das verhält ?
Die Platten liegen definitiv UNTER der Putzkante.
Kann mir da einer weiterhelfen ?
Viele Grüße
Matz
Anschluss Verbundsteine und Terrassenplatten an Fassade
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