vendredi 1 août 2014

Orientierung der Gartentreppe gegenüber Bauantrag ändern (HBO)

Hallo,



in meinem Bauantrag (Sanierung, kein Neubau) ist eine Gartentreppe, die ich gerne abändern würde. Kann ich das einfach so, oder braucht's dazu eine Änderung der Baugenehmigung?



Das Haus hat Hanglage, nach hinten raus sind etwa 1,10 in den Garten hinunter zu überwinden. Es wurde eine doppelflüglige Terassentür (1,48 breit) an Stelle eines Fensters eingebaut, allerdings befand sich ursprünglich dort auch schon der Ausgang in den Garten. Die alte Treppe ist allerdings nicht mehr vorhanden. Im Bauantrag war eine gerade Treppe in rechtem Winkel zur Hauswand vorgesehen. Ich würde allerdings gerne aus Sicherheitsgründen eine Treppe mit Podest in voller Breite der Tür und Abgang zur Seite einbauen. Damit man, wenn man über die Türschwelle stolpern sollte, nicht gleich die Treppe runterfällt. Das Haus steht mit 3m Abstand zur Grenze.



In der Bauordnung habe ich gefunden, dass Treppen bis 1,50m in die Abstandsfläche hereinrage dürfen. Ist ein Podest 1,50 x 80 einfach ein Teil der Treppe, oder könnte das schon als Balkon angesehen werden und wäre somit nicht zulässig?





Orientierung der Gartentreppe gegenüber Bauantrag ändern (HBO)

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