jeudi 21 août 2014

Freie Architekten und Verträge mit Verbrauchern

Die EU hat mal wieder zugeschlagen und eine Rechtsänderung erzwungen. :mauer

Danach müssen auch Architekten bei Verträgen mit (überwiegend) privaten Bauherren umfassend über das Büro, die Leistungen, Schiedsstellen, Rücktrittsrecht usw. aufklären und sich diese Aufklärung zum Beweis des Empfangs quittieren lassen.



Verträge idealer Weise nur noch im Büro des Architekten unterschreiben lassen, sonst 14 Tage Widerrufsrecht.



Hier der link zu einem pdf der AK

http://ift.tt/1to1Zw9





Freie Architekten und Verträge mit Verbrauchern

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