Hallo zusammen,
vorab: Es geht mir nicht um eine Rechtsberatung, sondern mehr um einen Erfahrungsaustausch. Ich versuche im Moment gegen die Stadt zu argumentieren. Vielleicht hatte einer ähnliche Erlebnisse und kennt ein paar Urteile, die helfen können. Der Rechtsweg wäre, gerade wenn wir eh keine Chance hätten, kostentechnisch vermutlich Blödsinn.
Wir haben 2002 ein Grundstück von der Stadt gekauft. Es liegt an einer Seite, und ist begründet erschlossen von einer Anliegerstraße. An zwei anderen Seiten grenzen Nachbarn an. An der letzten Seite lag bei Kauf ein schmaler (2-3m) Grünstreifen mit einer eigenen Parzelle, dann kommt ein Radweg, ein Graben und einen L-Straße. Beim Kauf stand das Ortsschild am Grundstücksanfang der L-Straße-Seite. Der größte Teil des Grundstücks lag also hinter (Außerhalb) Ortsschild. Wobei vermutlich der Standort des Ortsschildes nicht wirklich als Ortsgrenze zählt. Das Ortsschild wurde ein paar Jahre später versetzt.
Mündlich wurde uns bei Kauf gesagt, dass es sich nicht um ein Eckgrundstück handelt. Parzelle und Radweg würden uns von der Straße trennen. Im Jahr 2003 kam die Ankündigung für die Ersterschließung der Straße, an der wir anliegen. Hier wurden 100% der für uns geltenden Kosten angesetzt (Wäre man hier schon von einem Eckgrundstück ausgegangen, wären laut gültiger Satzung nur 66% richtig gewesen). Da im Kaufpreis des Grundstückst diese Kosten bereits enthalten waren, war es für uns damals aber unerheblich, aber bezahlt haben wir die Erschließung ja letztlich auch. Da dies 2003 war, kommen wir an die zu viel gezahlten 33% im Zweifel auch nicht mehr ran.
Nun soll an der L-Straße auf der anderen Straßenseite ein Gehweg (der nie benutzt werden wird) und Straßenbeleuchtung angelegt werden und wir sind nun ein Eckgrundstück. Auf Nachfrage würde immer die Rechtslage bei Erhebung gelten. Außerdem wurde irgendwann der Grünstreifen mit der L-Straße zusammengelegt und existiert nicht mehr als eigene Parzelle. Aber selbst, wenn der Streifen noch eine eigene Parzelle wäre, würden Gerichte aktuell eine Beitragspflicht zulassen, wenn der Eigentümer staatlich wäre. Das wir aktuell Tatsächlich nicht durch den Graben kommen und rechtlich den Radweg nicht befahren dürfen würde auch nicht zählen. Wir könnten ja.
Gibt es bei solchen Vorgängen keinerlei Rechtssicherheit. Können die Städte sich das immer gerade so drehen, wie es Ihnen besser passt? Wenn dann das nächste Mal wieder was an unserer eigentlichen Straße (Anliegerstraße) gemacht wird, sind wir vermutlich wieder kein Eckgrundstück, oder es gibt die Ermäßigung laut Satzung nicht mehr...
Und gilt für die Berechnung echt immer der aktuelle Sachverhalt, und nicht der bei Kauf? D.h. wenn die Stadt jetzt meinem Nachbarn einen 5m Streifen abkauft und ne Straße baut, habe ich noch ne Erschließungsanlage und er auch ein Eckgrundstück?
Gruß und Dank vorab
Marcel
vorab: Es geht mir nicht um eine Rechtsberatung, sondern mehr um einen Erfahrungsaustausch. Ich versuche im Moment gegen die Stadt zu argumentieren. Vielleicht hatte einer ähnliche Erlebnisse und kennt ein paar Urteile, die helfen können. Der Rechtsweg wäre, gerade wenn wir eh keine Chance hätten, kostentechnisch vermutlich Blödsinn.
Wir haben 2002 ein Grundstück von der Stadt gekauft. Es liegt an einer Seite, und ist begründet erschlossen von einer Anliegerstraße. An zwei anderen Seiten grenzen Nachbarn an. An der letzten Seite lag bei Kauf ein schmaler (2-3m) Grünstreifen mit einer eigenen Parzelle, dann kommt ein Radweg, ein Graben und einen L-Straße. Beim Kauf stand das Ortsschild am Grundstücksanfang der L-Straße-Seite. Der größte Teil des Grundstücks lag also hinter (Außerhalb) Ortsschild. Wobei vermutlich der Standort des Ortsschildes nicht wirklich als Ortsgrenze zählt. Das Ortsschild wurde ein paar Jahre später versetzt.
Mündlich wurde uns bei Kauf gesagt, dass es sich nicht um ein Eckgrundstück handelt. Parzelle und Radweg würden uns von der Straße trennen. Im Jahr 2003 kam die Ankündigung für die Ersterschließung der Straße, an der wir anliegen. Hier wurden 100% der für uns geltenden Kosten angesetzt (Wäre man hier schon von einem Eckgrundstück ausgegangen, wären laut gültiger Satzung nur 66% richtig gewesen). Da im Kaufpreis des Grundstückst diese Kosten bereits enthalten waren, war es für uns damals aber unerheblich, aber bezahlt haben wir die Erschließung ja letztlich auch. Da dies 2003 war, kommen wir an die zu viel gezahlten 33% im Zweifel auch nicht mehr ran.
Nun soll an der L-Straße auf der anderen Straßenseite ein Gehweg (der nie benutzt werden wird) und Straßenbeleuchtung angelegt werden und wir sind nun ein Eckgrundstück. Auf Nachfrage würde immer die Rechtslage bei Erhebung gelten. Außerdem wurde irgendwann der Grünstreifen mit der L-Straße zusammengelegt und existiert nicht mehr als eigene Parzelle. Aber selbst, wenn der Streifen noch eine eigene Parzelle wäre, würden Gerichte aktuell eine Beitragspflicht zulassen, wenn der Eigentümer staatlich wäre. Das wir aktuell Tatsächlich nicht durch den Graben kommen und rechtlich den Radweg nicht befahren dürfen würde auch nicht zählen. Wir könnten ja.
Gibt es bei solchen Vorgängen keinerlei Rechtssicherheit. Können die Städte sich das immer gerade so drehen, wie es Ihnen besser passt? Wenn dann das nächste Mal wieder was an unserer eigentlichen Straße (Anliegerstraße) gemacht wird, sind wir vermutlich wieder kein Eckgrundstück, oder es gibt die Ermäßigung laut Satzung nicht mehr...
Und gilt für die Berechnung echt immer der aktuelle Sachverhalt, und nicht der bei Kauf? D.h. wenn die Stadt jetzt meinem Nachbarn einen 5m Streifen abkauft und ne Straße baut, habe ich noch ne Erschließungsanlage und er auch ein Eckgrundstück?
Gruß und Dank vorab
Marcel
Erschließungsbeitrag - Grundstück wurde angeblich irgendwann Eckgrundstück
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