lundi 4 avril 2016

Was muss in einer Schlussrechnung enthalten sein?

Hallo miteinander,

wir haben unsere Sanierungsmaßnahme fast fertig und nun trudeln die (hoffentlich) letzten Rechnungen der Handwerker ein.
Leider sind diese nicht immer so ganz nachvollziehbar, u.a., weil in den bereits bereits bezahlten Abschlagsrechnungen Material und Aufwand anders erfasst wurden als im Angebot und weil es während der Bauphase tlw. noch (kleinere) Änderungen hinsichtlich der verwendeten Materialien und der notwendigen Mengen gab.
Nun stellt sich mir die Frage, was überhaupt alles in eine prüffähige Schlussrechnung rein muss.
(Es geht hier nur um einzeln beauftragte Gewerke, z. B. Fensterbauer, Zimmermann..., beauftragt waren jeweils Leistungen nach Einheitspreis)

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  • Muss die Schlussrechnung als solche gekennzeichnet sein, z.B. durch die Überschrift "Schlussrechnung"?
  • Muss die auftragsbezogene Gesamtsumme in der Schlussrechnung genannt werden?
    Oder genügt es, mit der Schlussrechnung den noch offenen Restbetrag anzufordern, so dass der Auftraggeber selbst zusammenrechnen muss, was er letztendlich bezahlt hat?
  • Müssen bereits bezahlte Abschlagsrechnungen in der Schlussrechnung nochmals aufgeführt werden, z. B. in der Form Gesamtbetrag abzüglich bereits bezahlter Abscchlagsrechnungen?
  • Genügt es, die während der Bauphase vereinbarten, höherpreisigen Materialen bzw. den Mehrverbrauch vereinbarter Materialen pauschal als Mehrpreis in Rechnung zu stellen?


Vielen Dank für die Unterstützung
faleis


Was muss in einer Schlussrechnung enthalten sein?

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