Liebe Experten,
ich hätte gerne zu folgendem Thema Eure "Meinung" bzw. aktuelle Informationen.
Vor Jahren gab es Bereichte dass Dritte die einen Kredit/oder eine Grundschuld kauften und an einer schnellen Verwertung interessiert waren Häuslebauer aus Ihrem Haus vertrieben.
Die Bunderegierung besserte meines Wissens mit einem Gesetz nach.
Nun frage ich mich: droht mir bei folgender Situation solch ein Ungemach?
Grundschuld wir eingetragen im Grundbuch.
Kreditvertrag (Festzins 15 Jahre, Tilgung ca. 2,5%) mit der Möglichkeit einer Veräusserbarkeit durch die Bank, im Vertrag gibt es pro Jahr eine Sondertilgunsmöglichkeit mit 10 % ohne Vorfälligkeitsentschädigung die wir gedenken öfters zu nutzen.
Eine enge Sicherheitsabrede wird getroffen, daher die Grundschuld wir nur als Sicherheit für diesen Kreditvertrag vereinbart.
Bleibt bei einem Verkauf des Kredites mit der Grundschuld der Käufer automatisch an diese Zeckbestimmung gebunden?
Bleibt dies eine Einheit automatisch?
Können Kreditvertrag und Grundschuld separat veräussert werden, kann mir das Probleme machen?
Kann es mir z.B. passieren dass gegen meinen Willen vollstreckt wird in Höhe der gesamten Grundschuld z.B. auch wenn bereits 3/4 des Kredites zurückgezahlt worden ist?
Habe ich Risiken auch wenn ich immer perfekt getilgt habe?
Bringt mir der Auschluss der Verkaufsmöglichekieit des Kredites der Bank (mit dem Nebeneffekt von möglicherweise höheren Zinsen) wirklich echte Vorteile?
Ich habe im Forum gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden und auch nicht sicher ob vergangene Antworten die jetztige Situation noch richtig bewerten.
Vielen Dank für alle Hinweise.
Viele Grüße
ich hätte gerne zu folgendem Thema Eure "Meinung" bzw. aktuelle Informationen.
Vor Jahren gab es Bereichte dass Dritte die einen Kredit/oder eine Grundschuld kauften und an einer schnellen Verwertung interessiert waren Häuslebauer aus Ihrem Haus vertrieben.
Die Bunderegierung besserte meines Wissens mit einem Gesetz nach.
Nun frage ich mich: droht mir bei folgender Situation solch ein Ungemach?
Grundschuld wir eingetragen im Grundbuch.
Kreditvertrag (Festzins 15 Jahre, Tilgung ca. 2,5%) mit der Möglichkeit einer Veräusserbarkeit durch die Bank, im Vertrag gibt es pro Jahr eine Sondertilgunsmöglichkeit mit 10 % ohne Vorfälligkeitsentschädigung die wir gedenken öfters zu nutzen.
Eine enge Sicherheitsabrede wird getroffen, daher die Grundschuld wir nur als Sicherheit für diesen Kreditvertrag vereinbart.
Bleibt bei einem Verkauf des Kredites mit der Grundschuld der Käufer automatisch an diese Zeckbestimmung gebunden?
Bleibt dies eine Einheit automatisch?
Können Kreditvertrag und Grundschuld separat veräussert werden, kann mir das Probleme machen?
Kann es mir z.B. passieren dass gegen meinen Willen vollstreckt wird in Höhe der gesamten Grundschuld z.B. auch wenn bereits 3/4 des Kredites zurückgezahlt worden ist?
Habe ich Risiken auch wenn ich immer perfekt getilgt habe?
Bringt mir der Auschluss der Verkaufsmöglichekieit des Kredites der Bank (mit dem Nebeneffekt von möglicherweise höheren Zinsen) wirklich echte Vorteile?
Ich habe im Forum gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden und auch nicht sicher ob vergangene Antworten die jetztige Situation noch richtig bewerten.
Vielen Dank für alle Hinweise.
Viele Grüße
Verkauf von Kredit in Verbindung mit Grundschuld - Gefahr?
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