Hallo zusammen,
für unser Bauprojekt (DHH mit Keller) steht die Abnahme der Werkpläne an. Wir planen für das Haus KWL+WRG, wobei in den Werkplänen für das KG folgende Stellen für die Zu- bzw. Abluftöffnungen vorgesehen sind:
KWL_Keller.jpg
Meine Frage an die Bauexperten: ergibt dies denn Sinn? OK, es wurde von einem Planungsbüro erstellt, die sich sicher besser mit der Materie als wir auskennen, aber mir ist im Moment nicht klar, wie die drei Kellerräume ohne KWL-Öffnung (Lager 1+2 sowie der Technik-/Heizungsraum) nun gelüftet werden sollen (gerade da im Technikraum die Waschmaschine steht und auch die Wäsche im Winter getrocknet werden soll). Irgendwie müssen die Räume doch von der KWL erfasst werden oder ist das so OK und normal, dass nicht als Wohnraum genutzte Räume keine KWL-Auslässe erhalten (daher das W in der KWL?)?
für unser Bauprojekt (DHH mit Keller) steht die Abnahme der Werkpläne an. Wir planen für das Haus KWL+WRG, wobei in den Werkplänen für das KG folgende Stellen für die Zu- bzw. Abluftöffnungen vorgesehen sind:
KWL_Keller.jpg
Meine Frage an die Bauexperten: ergibt dies denn Sinn? OK, es wurde von einem Planungsbüro erstellt, die sich sicher besser mit der Materie als wir auskennen, aber mir ist im Moment nicht klar, wie die drei Kellerräume ohne KWL-Öffnung (Lager 1+2 sowie der Technik-/Heizungsraum) nun gelüftet werden sollen (gerade da im Technikraum die Waschmaschine steht und auch die Wäsche im Winter getrocknet werden soll). Irgendwie müssen die Räume doch von der KWL erfasst werden oder ist das so OK und normal, dass nicht als Wohnraum genutzte Räume keine KWL-Auslässe erhalten (daher das W in der KWL?)?
KWL+WRG -- Plausibilitätscheck für Auslässe in Kellerräumen
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