dimanche 3 avril 2016

Hebeanlage bei "Grenzfall" nötig?

Hallo Zusammen,

folgende Fragestellung:

In unserem Neubau ist die (laut Entsässerungsplan vom Tiefbauamt) Rückstauebene gerade einmal mit 10cm UNTERHALB der Oberkante Fertiger Fußboden (FFB) im Erdgeschoss angegeben. Das entspricht etwa 10cm OBERHALB des Rohfußbodens.

Geplant war eigentlich nur die Waschmaschine im Keller über eine Kleinhebeanlage über die Rückstauebene zu entwässern.
Der Hauptkanal ist ca 40m vom Gebäude weg (1,5% Gefälle vom Gebäude zum Kanal mit 2 Revisionsschächten dazwischen, durch beide läuft das Abwasserrohr am untersten Punkt).

Ich bin etwas unsicher, ob diese gerade einmal 10cm (bei der Dusche im EG mit einer sehr flachen Wanne wahscheinlich noch weniger, da diese ja zum teil im Estrich verschwindet), ausreichend Schutz bieten?
Gesetzt dem Fall, dass die 10cm auch tatsächlich so stimmen (die Entwässerungspläne als Grundlage sind glaube ich schon etwas älter)

Was kann man aber zur Sicherheit tun?
Gleich das Gesamte Haus über eine große Hebeanlage zu entwässern ist natürlich eine Hausnummer...aber wohl auch die sicherste Lösung.
Gibt es ggf. Alternativen? Oder ist das Risiko in diesem Fall gering? (so zumindest laut Architekt und Installateur)

Vielen Dank und beste Grüße!


Hebeanlage bei "Grenzfall" nötig?

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