Hallo zusammen,
ich hoffe (mal wieder) auf Euren Rat.
Mir liegt aktuell ein Planungsauftrag unseres (hoffentlich baldigen) Architekten vor. Vorweg: ich sehe es absolut ein, dass ein Architekt fair und angemessen für seine Leistungen bezahlt wird. Mir geht es im Folgenden nicht darum, vertraglich irgendetwas auszuquetschen, sondern darum, einen für beide Seiten fairen Vertrag zu unterschreiben. Und da ich das als Laie nur schwerlich beurteilen kann, frage ich Euch um Eure Meinung.
Kurzum: der Architekt soll für die Leistungsphasen 1 bis 4 für den Neubau eines EFH beauftragt werden. Der Planungsauftrag hierzu ist sehr minimalistisch und nicht an die Musterverträge der Architektenkammer angelehnt.
Folgendes fällt mir im Vertrag auf:
i.) Häufiger lese ich, dass das Bauvorhaben sehr detailliert im Architektenvertrag beschrieben sein soll. Das ist hier nicht der Fall. Es wird lediglich von der Planung für ein EFH mitsamt der Adresse gesprochen. Angaben zu Größe, Austattung, Budget, Energiestandard etc. fehlen.
Ist es notwendig, das in den Vertrag aufzunehmen? (auch in Anbetracht, dass wir nur LP 1-4 beauftragen)
ii.) Als Leistungen wird die Kurzbeschreibung der vier Phasen nach HOAI aufgeführt, also bspw. "Vorplanung: Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe". Eine nähere Detaillierung, was hierzu wie genau erstellt werden muss (Pläne, Maßstab) erfolgt nicht. Ist das notwendig oder ist das bereits umfassend über die HOAI abgebildet?
iii.) Besondere Leistungen sind nur enthalten, soweit sie bei Vertragsabschluss bekannt sind. Gibt es hier typischerweise besondere Leistungen, die man definitiv vorab namentlich aufnehmen sollte?
iv.) Unter Fristen gilt die Absprache mit dem Bauherren, mehr nicht. Macht hier eine fixe Frist für die Bereitstellung der Bauantragsunterlagen Sinn?
v.) Das Honorar wird in 2 Tranchen gezahlt: 50% zur Auftragserteilung, 50% bei der Übergabe des Bauantrags an den Bauherrn. Ist das fair?
vi.) Es ist nicht aufgeführt, dass die tatsächlich Genehmigung des Bauantrags zum Werkerfolg gehört. Wäre das unüblich, oder soll ich das mitaufnehmen lassen, oder ist das gar gesetzlich geregelt?
vii.) Budgetrahmen etc. kommen im Vertrag nicht vor. Lediglich die Pflicht des Architekten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Sollte man das Einhalten des Budgetrahmens irgendwo konkretisieren? Oder ist das kontraproduktiv, weil man im Gespräch sowieso etliche Entscheidungen fällen wird, die das Budget nach oben oder unten korrigieren werden, und jede vorherige Vereinbarung damit sowieso obsolet wird?
viii.) Der Architekt macht im Vertrag keine Angaben, ob er eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Das gehört aber schon rein, oder?
Ich würde mich über Euer Feedback freuen.
Ich dachte auch darüber nach, den Vertrag vom BSB oder VPB prüfen zu lassen. Zum Einen erscheint mir das aber relativ teuer, und zum anderen möchte ich auch keinen Wind machen, wo es eigentlich gar keine Probleme zu erwarten gibt.
Viele Grüße
ich hoffe (mal wieder) auf Euren Rat.
Mir liegt aktuell ein Planungsauftrag unseres (hoffentlich baldigen) Architekten vor. Vorweg: ich sehe es absolut ein, dass ein Architekt fair und angemessen für seine Leistungen bezahlt wird. Mir geht es im Folgenden nicht darum, vertraglich irgendetwas auszuquetschen, sondern darum, einen für beide Seiten fairen Vertrag zu unterschreiben. Und da ich das als Laie nur schwerlich beurteilen kann, frage ich Euch um Eure Meinung.
Kurzum: der Architekt soll für die Leistungsphasen 1 bis 4 für den Neubau eines EFH beauftragt werden. Der Planungsauftrag hierzu ist sehr minimalistisch und nicht an die Musterverträge der Architektenkammer angelehnt.
Folgendes fällt mir im Vertrag auf:
i.) Häufiger lese ich, dass das Bauvorhaben sehr detailliert im Architektenvertrag beschrieben sein soll. Das ist hier nicht der Fall. Es wird lediglich von der Planung für ein EFH mitsamt der Adresse gesprochen. Angaben zu Größe, Austattung, Budget, Energiestandard etc. fehlen.
Ist es notwendig, das in den Vertrag aufzunehmen? (auch in Anbetracht, dass wir nur LP 1-4 beauftragen)
ii.) Als Leistungen wird die Kurzbeschreibung der vier Phasen nach HOAI aufgeführt, also bspw. "Vorplanung: Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe". Eine nähere Detaillierung, was hierzu wie genau erstellt werden muss (Pläne, Maßstab) erfolgt nicht. Ist das notwendig oder ist das bereits umfassend über die HOAI abgebildet?
iii.) Besondere Leistungen sind nur enthalten, soweit sie bei Vertragsabschluss bekannt sind. Gibt es hier typischerweise besondere Leistungen, die man definitiv vorab namentlich aufnehmen sollte?
iv.) Unter Fristen gilt die Absprache mit dem Bauherren, mehr nicht. Macht hier eine fixe Frist für die Bereitstellung der Bauantragsunterlagen Sinn?
v.) Das Honorar wird in 2 Tranchen gezahlt: 50% zur Auftragserteilung, 50% bei der Übergabe des Bauantrags an den Bauherrn. Ist das fair?
vi.) Es ist nicht aufgeführt, dass die tatsächlich Genehmigung des Bauantrags zum Werkerfolg gehört. Wäre das unüblich, oder soll ich das mitaufnehmen lassen, oder ist das gar gesetzlich geregelt?
vii.) Budgetrahmen etc. kommen im Vertrag nicht vor. Lediglich die Pflicht des Architekten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Sollte man das Einhalten des Budgetrahmens irgendwo konkretisieren? Oder ist das kontraproduktiv, weil man im Gespräch sowieso etliche Entscheidungen fällen wird, die das Budget nach oben oder unten korrigieren werden, und jede vorherige Vereinbarung damit sowieso obsolet wird?
viii.) Der Architekt macht im Vertrag keine Angaben, ob er eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Das gehört aber schon rein, oder?
Ich würde mich über Euer Feedback freuen.
Ich dachte auch darüber nach, den Vertrag vom BSB oder VPB prüfen zu lassen. Zum Einen erscheint mir das aber relativ teuer, und zum anderen möchte ich auch keinen Wind machen, wo es eigentlich gar keine Probleme zu erwarten gibt.
Viele Grüße
Planungsauftrag - faire Gestaltung?
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