Hallo!
Wir wollen im April ein EFH über einen Bauträger bauen.
Vertrag ist unterschrieben, Finanzierung steht. Könnte also los gehen...
Jetzt hat unser Bauträger ein Bodengutachten erstellen lassen, der Gutachter empfiehlt uns eine Drainage zu legen oder eine WW einzubauen.
Wir möchten die WW nicht haben (haben uns mit den Nachbarn u der Gemeinde unterhalten die alle KEINE WW haben u nie Problene mit einem feuchten Keller hatten. Ist ein älteres Baugebiet, manche Häuser stehen schon 50 Jahre...)
Haben jetzt ein Nachtragsangebot von unserem Bauträger für die WW bekommen (15.000). Er schreibt dazu:
"Sie müssen den Nachtrag unterschrieben mitbringen damit wir mit dem Bau anfangen können. Ansonsten muss ich alles aus Eis legen."
Jetzt meine Frage, darf er dass? Wo sollen wir uns hinwenden? Verbraucherzentrale? Gleich zum Anwalt?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen!
LG
Wir wollen im April ein EFH über einen Bauträger bauen.
Vertrag ist unterschrieben, Finanzierung steht. Könnte also los gehen...
Jetzt hat unser Bauträger ein Bodengutachten erstellen lassen, der Gutachter empfiehlt uns eine Drainage zu legen oder eine WW einzubauen.
Wir möchten die WW nicht haben (haben uns mit den Nachbarn u der Gemeinde unterhalten die alle KEINE WW haben u nie Problene mit einem feuchten Keller hatten. Ist ein älteres Baugebiet, manche Häuser stehen schon 50 Jahre...)
Haben jetzt ein Nachtragsangebot von unserem Bauträger für die WW bekommen (15.000). Er schreibt dazu:
"Sie müssen den Nachtrag unterschrieben mitbringen damit wir mit dem Bau anfangen können. Ansonsten muss ich alles aus Eis legen."
Jetzt meine Frage, darf er dass? Wo sollen wir uns hinwenden? Verbraucherzentrale? Gleich zum Anwalt?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen!
LG
Darf Bauträger den Bau einfach "auf Eis legen"
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