dimanche 3 septembre 2017

Terassenüberdachung bei Reihenmittelhaus in NRW mit Bebauungsplan

Guten Morgen an alle Fachleute,

hoffe bin mit meinem Thema hier richtig?

Wie Ihr ja seht, geht es um eine Terassenüberdachung bei unserem RMH; ferner existiert ein Bebauungsplan für unser Wohngebiet. So richtig schlau werden wir aus den ganzen Gesetzen nicht!

Im kommenden Jahr möchten wir mit dem Bau der Überdachung beginnen, dann brauchen wir ja keine Brandschutzmauern mehr?
Die Zustimmung des rechten Nachbars haben wir bereits eingeholt; der linke Nachbar wird uns keine Zustimmung geben. Außerdem soll die Überdachung nicht größer als 20 qm werden.
Nun stellt sich für uns die Frage warum wir überhaupt die Zustimmung des linken Nachbarn brauchen? Bis 30 qm Fläche ist so ein Vorhaben doch genehmigungsfrei, oder nicht?
Theoretisch können wir doch 2018 bauen, oder nicht? Welche Gesetze oder Genehmigungen müssen wir denn noch beachten?
Wer kann uns in dieser Situation überhaupt helfen?

Auch waren wir bereits beim Rechtsanwalt; dieser konnte uns bisher aber auch nicht so recht weiterhelfen, Leider!

Hoffe, daß uns hier jemand bei unserem "Problem" helfen kann.

Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.


Terassenüberdachung bei Reihenmittelhaus in NRW mit Bebauungsplan

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