dimanche 3 septembre 2017

Dürfen L-Stein-Füße in das Nachbargrundstück ragen?

Hallo zusammen,

momentan planen wir den Ausbau unseres Gartens mit einer Treppe vom Garten in den Keller. Um den Höhenunterschied von 2,80 m auszugleichen, müssen wir die Seiten mit über 3 Meter großen L-Steinen abfangen. Ist es zulässig, dass die Füße dieser L-Steine unterirdisch um ca 30-40 cm über die Grenze auf das Nachbargrundstück ragen? Wenn es später aufgefüllt ist, wird man davon nichts mehr sehen, die ursprünglich vorgefundene Geländehöhe unseres Nachbarn werden wir selbstverständlich wieder herstellen.

Vielen Dank für Eure Antworten!
CrisCros


Dürfen L-Stein-Füße in das Nachbargrundstück ragen?

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