dimanche 19 juillet 2015

Messung des Grundwasserstandes

Hallo,

ich habe hier ja schon darüber geschrieben, dass unser Keller an der Anschlussfuge (BoPla/Wand) undicht ist.
Nun waren zwei gerichtlich bestellte Gutachter bei uns, um sich der Sache anzunehmen.

Der Beweisbeschluss läuft darauf hinaus, dass zu überprüfen ist, ob der Keller nun tatsächlich undicht ist.
Deshalb muss der Grundwasserstand gemessen werden. Die Fuge wird gar nicht überprüft.
Zudem werden Bohrungen von der WU-Kellerwand genommen, um die Eindringtiefe zu bestimmen. Die Rede war eigentlich nie davon, dass Wasser über die Wände eindringt, sondern nur über die Fuge.

Jetzt will der Bodengutachter 1 Jahr lang bei uns den Grundwasserstand messen. Nun ist es aber doch so, dass der Bemessungswasserstand sich doch nicht aus einem Jahr Messung ermitteln lässt, oder? Der Bemessungswasserstand ist nach meiner Kenntnis der höchste innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer (ich nehme jetzt mal 20-30 Jahre für unser Haus an) anstehende Wasserstand, ob dieser nun durch Grundwasser und/oder aufstauendes Sickerwasser entsteht, ist dabei unerheblich, oder?

Wenn man nun einfach nur den Grundwasserstand und hier dann auch noch das aufstauende Sickerwasser über 12 Monate hinweg misst, welche Aussage habe ich dann? Gibt es dann Sicherheitsfaktoren, die ich draufrechnen muss? Zudem ist es auch so, dass die Nachbarn, beide mit ca. 600qm Grund, ihr Wasser nun in die Kanalisation einleiten. Dieses Wasser ist ja vorher zu mir geronnen, auch hier habe ich mittlerweile verfälschte Ergebnisse.

Der ca. 100m weit entfernte Fluss, der derzeit einen Wasserstand von weniger als 301 mNN hat, hat bei uns zur Folge, dass das Wasser ca. 10-20cm unter der Bodenplatte steht. Leider kann ich nur sagen, dass es seit Mitte 2013 nicht mehr wesentlich geregnet hat, wozu ich nur sagen kann, dass der Wasserstand des Flusses einmal Ende 2014 (Schmelzwasser vom Schnee) auf 302 mNN angestiegen ist. Dies hatte zur Folge, dass das Wasser ca. 50cm über OK Bodenplatte stand.

2010, 2011, 2012, 2013 stieg der Fluss meistens im Juni auf ca. 304 mNN. Hierzu habe ich aber leider keine Messwerte, da wir erst später wieder aufgegraben haben, nachdem im Juni/Juli 2013 das Wasser akut bei uns eingelaufen ist. Ich gehe aber davon aus, dass das Wasser dann noch deutlich höher bei uns gestanden wäre.

Ich bin mir deshalb nicht wirklich sicher, was diese Herummesserei von Bodengutachter für ein Ziel haben soll, wenn Tatsache ist, dass ich jetzt schon seit ca. 2 Jahren schon nicht mehr den Wasserstand erreicht habe, den ich zum Zeitpunkt des Wassereinbruchs hatte.

Vielen Dank für Eure Einschätzung
Martin


Messung des Grundwasserstandes

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