Hallo zusammen,
wir bauen demnächst ein Fertighaus (2 Vollgeschosse) mit Keller.
Wir bauen in Hanglage und talseitig wird der Keller frei liegen und zur Hälfte als Einliegerwohnung genutzt.
Unser Architekt war der Meinung wir benötigen eine Hebeanlage oder Rückstausicherung.
Der Haus- bzw. der Kellerhersteller hat eine Pumpfix F eingeplant. Das ist sicherlich recht komfortabel,
da man so selbst bei Rückstau noch die Toilette etc. nutzen kann. Die Anlage pumpt dann wohl gegen den Rückstau an.
Wir bauen in einer Baulücke in einem alten Wohnbaugebiet. Die Häuser dort stehen schon seit über 40 Jahren.
Über uns am Hang kommen noch zwei Häuser. Unter uns den Hang hinunter stehen 7 Häuser.
Die Nachbarn haben sich etwas amüsiert als ich von der Rückstausicherung erzählt habe.
Keiner der Nachbarn hat so etwas im Keller verbaut. Alle sind der Meinung, dass das am Hang auch nicht notwendig wäre.
Hier hatte wohl noch niemand Probleme mit Rückstau in den letzten 40 Jahren.
Nun sind wir etwas verunsichert, ob wir die Investition machen sollen oder nicht (es sind immerhin ca. 4.000 Euro nur für das Gerät ohne Einbau)
oder ob wir, wenn überhaupt, nur eine einfache elektrische Rückstausicherung verbauen lassen sollten.
Ich stelle mir laienhaft vor, dass bei einem Rückstau im Kanal das Abwasser doch sowieso zuerst aus dem Gully kommt,
der in der Straße unterhalb unseres Hauses liegt.
Ich hoffe es findet sich hier der eine oder andere Experte der uns mit Rat weiterhelfen kann
Hie noch ein paar technische Daten, die ich aus unserem Hausschnitt für die Entwässerung abgelesen habe:
Unser EG-Rohfußboden ist im Plan mit 168.00 m ü.NN angegeben
Betondecke Keller ist 18 cm dick
Raumhöhe Keller sind 2,54 m
Damit müsste der Kellerfußboden also bei 165,28 m ü.NN liegen
Der geplante Kontrollschacht hat die Kanalsohle bei 163,80 m ü. NN
Die Regenwasserleitung vom Haus bis zum Kontrollschacht ist bezeichnet mit: RW DN 100, 2% Gefälle
Die Abwasserleitung vom Haus bis zum Kontrollschacht ist bezeichnet mit: SW DN 150, 2% Gefälle
Im Kanalplan steht beim Abwasserkanal, in den wir dann aus unserem Kontrollschacht aus einleiten,
folgende Bezeichnung: STZ DN 300 0,850% Gefälle.
Die genau Höhe des vorhandenen Kanalanschlusses ist wohl nicht bekannt.
Im Plan wird daher die gleiche Sohlhöhe angegeben wie bei unserem Kontrollschacht, also 163.80.
Ich habe hier noch den Ausschnitt aus dem Kanalplan und dem Architektenplan hinzugefügt.
Ausschnitt aus Kanalplan:
Bildschirmfoto 2017-01-10 um 14.30.30.jpg
Ausschnitt aus Architektenplan:
Bildschirmfoto 2017-01-10 um 14.27.38.jpg
wir bauen demnächst ein Fertighaus (2 Vollgeschosse) mit Keller.
Wir bauen in Hanglage und talseitig wird der Keller frei liegen und zur Hälfte als Einliegerwohnung genutzt.
Unser Architekt war der Meinung wir benötigen eine Hebeanlage oder Rückstausicherung.
Der Haus- bzw. der Kellerhersteller hat eine Pumpfix F eingeplant. Das ist sicherlich recht komfortabel,
da man so selbst bei Rückstau noch die Toilette etc. nutzen kann. Die Anlage pumpt dann wohl gegen den Rückstau an.
Wir bauen in einer Baulücke in einem alten Wohnbaugebiet. Die Häuser dort stehen schon seit über 40 Jahren.
Über uns am Hang kommen noch zwei Häuser. Unter uns den Hang hinunter stehen 7 Häuser.
Die Nachbarn haben sich etwas amüsiert als ich von der Rückstausicherung erzählt habe.
Keiner der Nachbarn hat so etwas im Keller verbaut. Alle sind der Meinung, dass das am Hang auch nicht notwendig wäre.
Hier hatte wohl noch niemand Probleme mit Rückstau in den letzten 40 Jahren.
Nun sind wir etwas verunsichert, ob wir die Investition machen sollen oder nicht (es sind immerhin ca. 4.000 Euro nur für das Gerät ohne Einbau)
oder ob wir, wenn überhaupt, nur eine einfache elektrische Rückstausicherung verbauen lassen sollten.
Ich stelle mir laienhaft vor, dass bei einem Rückstau im Kanal das Abwasser doch sowieso zuerst aus dem Gully kommt,
der in der Straße unterhalb unseres Hauses liegt.
Ich hoffe es findet sich hier der eine oder andere Experte der uns mit Rat weiterhelfen kann
Hie noch ein paar technische Daten, die ich aus unserem Hausschnitt für die Entwässerung abgelesen habe:
Unser EG-Rohfußboden ist im Plan mit 168.00 m ü.NN angegeben
Betondecke Keller ist 18 cm dick
Raumhöhe Keller sind 2,54 m
Damit müsste der Kellerfußboden also bei 165,28 m ü.NN liegen
Der geplante Kontrollschacht hat die Kanalsohle bei 163,80 m ü. NN
Die Regenwasserleitung vom Haus bis zum Kontrollschacht ist bezeichnet mit: RW DN 100, 2% Gefälle
Die Abwasserleitung vom Haus bis zum Kontrollschacht ist bezeichnet mit: SW DN 150, 2% Gefälle
Im Kanalplan steht beim Abwasserkanal, in den wir dann aus unserem Kontrollschacht aus einleiten,
folgende Bezeichnung: STZ DN 300 0,850% Gefälle.
Die genau Höhe des vorhandenen Kanalanschlusses ist wohl nicht bekannt.
Im Plan wird daher die gleiche Sohlhöhe angegeben wie bei unserem Kontrollschacht, also 163.80.
Ich habe hier noch den Ausschnitt aus dem Kanalplan und dem Architektenplan hinzugefügt.
Ausschnitt aus Kanalplan:
Bildschirmfoto 2017-01-10 um 14.30.30.jpg
Ausschnitt aus Architektenplan:
Bildschirmfoto 2017-01-10 um 14.27.38.jpg
Haus mit Keller in Hanglage / Rückstausicherung notwendig?
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