Hallo,
da ich kein anderes Forum zu meinem Problem gefunden habe, versuche ich es hier einmal.
Es geht im Zusammenhang mit der Gestaltung einer Anliegerstraße zu einem kleinen Baugebiet mit ca. 10 Bauplätzen um die Auslegung der RASt 06 zur Verkehrsraumbreite.
In Pkt. 4.1 steht:
"... Der Sicherheitsraum S1 beträgt in der Regel 0,25 m, zwischen Linienbussen 0,40 m und zum Verkehrsraum für Radfahrer 0,75 m, die seitlichen Sicherheitsräume S2 betragen neben fahrenden und
haltenden Kraftfahrzeugen in der Regel 0,50 m. Bei Anwendung eingeschränkter Bewegungsspielräume können sie auf 0,25 m reduziert werden oder bei Begegnung von Kraftfahrzeugen untereinander, aber
nicht mit Radfahrern, entfallen (S1 = 0,00 m). Bei Nebeneinander- oder Vorbeifahrfällen bleibt auch bei eingeschränktem Bewegungsspielraum ein Sicherheitsraum S1 von 0,25 m bestehen."
Was ist "sie"? S1 oder S2 oder beides, die auf 0 reduziert werden können?
Die Verkehrsfläche soll als Mischverkehrsfläche betrachtet werden, um bei einer Straßenbreite von 5 m die Nutzung für folgenden Fall zu ermöglichen:
Bild.png
Rolf2014
da ich kein anderes Forum zu meinem Problem gefunden habe, versuche ich es hier einmal.
Es geht im Zusammenhang mit der Gestaltung einer Anliegerstraße zu einem kleinen Baugebiet mit ca. 10 Bauplätzen um die Auslegung der RASt 06 zur Verkehrsraumbreite.
In Pkt. 4.1 steht:
"... Der Sicherheitsraum S1 beträgt in der Regel 0,25 m, zwischen Linienbussen 0,40 m und zum Verkehrsraum für Radfahrer 0,75 m, die seitlichen Sicherheitsräume S2 betragen neben fahrenden und
haltenden Kraftfahrzeugen in der Regel 0,50 m. Bei Anwendung eingeschränkter Bewegungsspielräume können sie auf 0,25 m reduziert werden oder bei Begegnung von Kraftfahrzeugen untereinander, aber
nicht mit Radfahrern, entfallen (S1 = 0,00 m). Bei Nebeneinander- oder Vorbeifahrfällen bleibt auch bei eingeschränktem Bewegungsspielraum ein Sicherheitsraum S1 von 0,25 m bestehen."
Was ist "sie"? S1 oder S2 oder beides, die auf 0 reduziert werden können?
Die Verkehrsfläche soll als Mischverkehrsfläche betrachtet werden, um bei einer Straßenbreite von 5 m die Nutzung für folgenden Fall zu ermöglichen:
Bild.png
Rolf2014
Anliegerstraße
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