werte bauexperten,
bei der sanierung eines gebäudes stellt der bauleiter nach 70% baufortschritt fest, dass durch den handwerker eine mangehafte leistung erbracht wurde.
der mangel bedeutet, dass es zu bauphysikalischen bedingten schäden kommen kann, weil die herstellervorgaben bezüglich der verarbeitung nicht eingehalten wurden.
dies bedeutet, dass die sanierung erneut erfolgen müsste.
ist der handwerker verpflichtet, den spät entdeckten mangel zu beheben?
wie sieht es mit der haftung aus?
für antworten schonmal vielen dank im voraus.
bei der sanierung eines gebäudes stellt der bauleiter nach 70% baufortschritt fest, dass durch den handwerker eine mangehafte leistung erbracht wurde.
der mangel bedeutet, dass es zu bauphysikalischen bedingten schäden kommen kann, weil die herstellervorgaben bezüglich der verarbeitung nicht eingehalten wurden.
dies bedeutet, dass die sanierung erneut erfolgen müsste.
ist der handwerker verpflichtet, den spät entdeckten mangel zu beheben?
wie sieht es mit der haftung aus?
für antworten schonmal vielen dank im voraus.
mängel bei sanierung
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