vendredi 14 août 2015

Grundstücksaus-u. einfahrt erlaubt?

Guten Tag Bauexpertenteammitglieder,

ich lebe in NRW und möchte von meiner Privatstraße aus direkt auf die durch den Ort führende Straße raus fahren. Es handelt sich hier um eine normale Verkehrsstraße, aus meiner Sicht eine Kreisstraße, da auf der Stadtkarte ein "K8" steht. Mein Nachbar (siehe rechts von der schraffierten Fläche) hat seit jeher eine Ausfahrt. Die schraffierte Fläche war eine geduldete Aus- u. Einfahrt, solange die Häuser (Bauhausstiel) gebaut wurden, danach wurde diese vom Kreis mit einem Zaun gesperrt. Wie man auf dem Bild erkennt, beginnt auf der Höhe meiner gewünschten Ausfahrt eine Verkehrsinsel mit Fußgängerüberweg. Der Fußgängerüberweg ist mehr als 5m von meiner gewünschten Ausfahrt entfernt. Danach schließt sich ein Kreisverkehr an.
Gerne möchte ich den Zaun wieder öffnen und eine Aus- u. Einfahrt bauen. Natürlich kann ich auch oben raus fahren.

Gibt es nach Straßenverkehrsordnung, Bauregeln etc. eine Vorschrift, die verbietet an einer Verkehrsinsel eine Ausfahrt zu bauen?
Bild lässt sich im Moment nicht hochladen, versuche ich später noch einmal.

Besten Dank für die Unterstützung.


Grundstücksaus-u. einfahrt erlaubt?

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