dimanche 16 août 2015

Balkon abbauen trotz laufendem Gerichtsverfahren

Wie schon mehrfach geschrieben, wurden wir von unserem GÜ auf Restwerklohnzahlung verklagt, nachdem wir aufgrund zahlreicher Mängel den Bauvertrag außerordentlich gekündigt haben.
Inzwischen wurde u.a. der Balkon begutachtet, der schwere Mängel beim konstruktiven Holzschutz aufweist. Der ö.b.u.v. Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Balkon neu erstellt werden muss, da sonst die Trägerbalken irgendwann irreparabel durch Feuchtigkeit zerstört werden. Unser privater SV hat dies zuvor ebenfalls so festgestellt.

Nun ist es so, dass die Trägerbalken durch die EG-Decke laufen und daher nicht ausgetauscht werden können. Einen Balkon auf Stützen wollen wir nicht haben, deshalb sollen sie nach Möglichkeit erhalten werden. Wir würden nun die Balkonkonstruktion am liebsten abbauen, bevor die Träger einen dritten Winter über dauerfeucht werden. Nur so wäre es möglich, die Balken vernünftig abzudecken und somit zu schützen.
Problem: es gibt noch keine gerichtliche Entscheidung.

Unser Anwalt riet uns jetzt, entweder die Konstruktion mit Zeugen abzubauen, alles zu fotografieren und die Echtheit der (ausgedruckten) Fotos von dem Zeugen bestätigen zu lassen. Bei Feststellung von Schäden solle der private SV diese aufnehmen. Der GÜ sollte außerdem Gelegenheit erhalten, beim Abbau anwesend zu sein. Alternativ empfiehlt unser Anwalt, einen Beweissicherungsantrag im Hauptverfahren zu beantragen.

Ich wollte eigentlich, dass unser Anwalt um einen richterlichen Hinweis dazu bittet, wie wir vorgehen sollen - was er jedoch für nicht sinnvoll hält. Frage: was würde der Beweissicherungsantrag bewirken? Wer bezahlt dieses Verfahren im Verfahren und wie würde es ablaufen? (Hinweis: wir haben den Balkon nicht abgenommen. Derzeit trägt der GÜ die Beweislast.)

Über Hinweise insbesondere der Juristen hier im Forum würde ich mich freuen.


Balkon abbauen trotz laufendem Gerichtsverfahren

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire