Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe gleich eine Frage :-)
Wir möchten an unserem EHF einen Windfang anbauen. Abstandstechnisch ist auch alles in Ordnung. Die Frage ist nun, ob wir eine Baugenehmigung benötigen? Laut Landesbauordnung (Land Niedersachsen) dürfen Vorbauten ohne Aufenthaltsräume ohne Baugenehmigung errichtet werden (da verfahrensfreie Baumaßnahmen). Hier der Auszug:
"Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die
Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ im Außenbereich nicht mehr als 20 m³
Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem
Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen"
Ist ein Windfang nun ein Aufenthaltsraum? Danke im voraus.
Gruß
Waldemar
ich bin neu im Forum und habe gleich eine Frage :-)
Wir möchten an unserem EHF einen Windfang anbauen. Abstandstechnisch ist auch alles in Ordnung. Die Frage ist nun, ob wir eine Baugenehmigung benötigen? Laut Landesbauordnung (Land Niedersachsen) dürfen Vorbauten ohne Aufenthaltsräume ohne Baugenehmigung errichtet werden (da verfahrensfreie Baumaßnahmen). Hier der Auszug:
"Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die
Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ im Außenbereich nicht mehr als 20 m³
Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem
Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen"
Ist ein Windfang nun ein Aufenthaltsraum? Danke im voraus.
Gruß
Waldemar
Windfang genehmigungsfrei?!
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire