Hallo zusammen,
falls dieses das falsche Unterforum ist, bitte verschieben, Danke!
Folgender Sachverhalt.
In 2013 haben wir ein Haus gekauft, im April 2014 war Einzug. Dieses Haus liegt in einem Bereich, wo Bergsenkungen durch eine der letzten aktiven Zechen Deutschlands zu erwarten sind / vorhanden sind.
Bedingt durch Bergsenkungen wurde die Kanalisation auf ein Druckentwässerungssystem umgestellt und die gesamtem Häuser an der Straße an diese angeschlossen. Die Kosten dafür trägt der Zechenbetreiber. Im Rahmen des Erwerbs haben wird diese Maßnahmen mitbekommen.
Aufgrund der Bergsenkungen ist keine Trinkwasserleitung in diesem Bereich geplant, daher hat jedes Haus eine eigene Trinkwasserversorgung.
Im Trinkwasser dieses Hauses wurde ein Eintrag von Oberflächenwasser festgestellt. Der Alteigentümer ließ hieraufhin einen neuen Brunnen bohren und anschließen. Im Zuge dessen wurde auch der Wasserkessel erneuert.
Bei den gesetzlich vorgeschrieben Untersuchungen des Waser im Jahre 2014 wurden durch ein Labor keine Auffälligkkeiten festgestellt. Als Zusatzauftrag hatte das Labor den Auftrag, den Eisengehalt festzustellen. Dabei kam ein Wert oberhalb der Trinwasserverordnung heraus (1,2). Dieser Sachverhalt wurde dem Zechenbetreiber mitgeteilt und dieser beschloss, auf seine Kosten, eine Enteisungsanlage einzubauen.
Der für die Montage der Enteisungsanlage beauftragte Brunnenbauer, der nicht Errichter des Brunnens ist, beauftragte daraufhin erneut eine Wasseruntersuchung, um den Eisen- und Mangangehalt zu bestimmen. Der Eisengehalt lag jetzt auf einmal unterhalb des Grenzwertes (0,2), Mangan war leicht erhöht. Zusätzlich stellte das Labor aber einen Befall von coliformen Bakterien in Höhe von 3 KBE fest, was wiederum auf einen Eintrag von Oberflächenwasser hindeutet. (Keine e-coli)
Daraufhin öffneten wir den Brunnen und uns zeigte sich das Bild, dass im Anhang ist.
Jetzt will der Brunnebauer die ganze Chose chloren und das Wasser soll 48 Stunden in den Leitungen bleiben. Natürlich erst, nachdem die Ursache für den Befall abgestellt ist.
Zu der ganzen Sache habe ich jetzt Fragen, von denen ich hoffe hier einige beantwortet zu bekommen.
1. Ist ein Brunnen ein Bauwerk im Sinne des §438 BGB?
2. Ist meine Vermutung richtig, dass der "Schacht" im Bereich der Rohwasserleitung zum Haus nicht richtig abgedichtet ist, darüber Wasser in den Schacht hineinlaufen kann und über a) die kleine Entlüftungsbohrung und b) das Seil, welches als Docht fungieren kann, in den Brunnen gelangen kann?
3. Fals 2. zutreffend ist, ist das ein Mangel aufgrund nicht fach- oder sachgerechten Einbaus?
4. Ist die Chlorung wirklich nötig? Ich habe gelesen, dass aufgrund des nährstoffarmen Wassers und der Temperatur sich die KBE durch erhöhte Wasserentnahme "ausspülen". Ist da was dran?
5. Der zweite Brunnenbauer will jetzt das Seil kappen, diese Öffnung verschließen, ebenfalls das kleine Belüftungslöchlein. Der Durchbruch in der Wand für die Rohwasserleitung soll verschlossen werden. Ist das wohl zielführend?
6. Die erste Wasserprobe fand an der Amatur der Badewanne, ohne Perlator, statt, die zweite an der Amatur des Waschbeckens. Ob dabei der Perlator entfernt wurde? Keine Ahnung! Die beiden Amaturen hängen aber an einem Strang.
Wie erklären sich die unterschiedlichen Messwerte des Eisengehalts? Schwankt das wirklich so?
Die Probennehmer waren Beauftragte des jeweiligen Labors, allerdings waren es unterschiedliche Labore.
Der Alteigentümer macht keine genauen Angaben, wie es zu der Beauftragung des ersten Brunnebauers kam. Eine Anfrage an den Bergbaubetreiber wurde gestellt, steht aber noch aus. (Haben die beauftragt oder mit Geld entschädigt?)
Bevor ich den ersten Brunnenbauer mit diesen Sachen konfrontieren, erhoffe ich mir hier etwas Input.
20150713_154640.jpg
20150713_154633.jpg
falls dieses das falsche Unterforum ist, bitte verschieben, Danke!
Folgender Sachverhalt.
In 2013 haben wir ein Haus gekauft, im April 2014 war Einzug. Dieses Haus liegt in einem Bereich, wo Bergsenkungen durch eine der letzten aktiven Zechen Deutschlands zu erwarten sind / vorhanden sind.
Bedingt durch Bergsenkungen wurde die Kanalisation auf ein Druckentwässerungssystem umgestellt und die gesamtem Häuser an der Straße an diese angeschlossen. Die Kosten dafür trägt der Zechenbetreiber. Im Rahmen des Erwerbs haben wird diese Maßnahmen mitbekommen.
Aufgrund der Bergsenkungen ist keine Trinkwasserleitung in diesem Bereich geplant, daher hat jedes Haus eine eigene Trinkwasserversorgung.
Im Trinkwasser dieses Hauses wurde ein Eintrag von Oberflächenwasser festgestellt. Der Alteigentümer ließ hieraufhin einen neuen Brunnen bohren und anschließen. Im Zuge dessen wurde auch der Wasserkessel erneuert.
Bei den gesetzlich vorgeschrieben Untersuchungen des Waser im Jahre 2014 wurden durch ein Labor keine Auffälligkkeiten festgestellt. Als Zusatzauftrag hatte das Labor den Auftrag, den Eisengehalt festzustellen. Dabei kam ein Wert oberhalb der Trinwasserverordnung heraus (1,2). Dieser Sachverhalt wurde dem Zechenbetreiber mitgeteilt und dieser beschloss, auf seine Kosten, eine Enteisungsanlage einzubauen.
Der für die Montage der Enteisungsanlage beauftragte Brunnenbauer, der nicht Errichter des Brunnens ist, beauftragte daraufhin erneut eine Wasseruntersuchung, um den Eisen- und Mangangehalt zu bestimmen. Der Eisengehalt lag jetzt auf einmal unterhalb des Grenzwertes (0,2), Mangan war leicht erhöht. Zusätzlich stellte das Labor aber einen Befall von coliformen Bakterien in Höhe von 3 KBE fest, was wiederum auf einen Eintrag von Oberflächenwasser hindeutet. (Keine e-coli)
Daraufhin öffneten wir den Brunnen und uns zeigte sich das Bild, dass im Anhang ist.
Jetzt will der Brunnebauer die ganze Chose chloren und das Wasser soll 48 Stunden in den Leitungen bleiben. Natürlich erst, nachdem die Ursache für den Befall abgestellt ist.
Zu der ganzen Sache habe ich jetzt Fragen, von denen ich hoffe hier einige beantwortet zu bekommen.
1. Ist ein Brunnen ein Bauwerk im Sinne des §438 BGB?
2. Ist meine Vermutung richtig, dass der "Schacht" im Bereich der Rohwasserleitung zum Haus nicht richtig abgedichtet ist, darüber Wasser in den Schacht hineinlaufen kann und über a) die kleine Entlüftungsbohrung und b) das Seil, welches als Docht fungieren kann, in den Brunnen gelangen kann?
3. Fals 2. zutreffend ist, ist das ein Mangel aufgrund nicht fach- oder sachgerechten Einbaus?
4. Ist die Chlorung wirklich nötig? Ich habe gelesen, dass aufgrund des nährstoffarmen Wassers und der Temperatur sich die KBE durch erhöhte Wasserentnahme "ausspülen". Ist da was dran?
5. Der zweite Brunnenbauer will jetzt das Seil kappen, diese Öffnung verschließen, ebenfalls das kleine Belüftungslöchlein. Der Durchbruch in der Wand für die Rohwasserleitung soll verschlossen werden. Ist das wohl zielführend?
6. Die erste Wasserprobe fand an der Amatur der Badewanne, ohne Perlator, statt, die zweite an der Amatur des Waschbeckens. Ob dabei der Perlator entfernt wurde? Keine Ahnung! Die beiden Amaturen hängen aber an einem Strang.
Wie erklären sich die unterschiedlichen Messwerte des Eisengehalts? Schwankt das wirklich so?
Die Probennehmer waren Beauftragte des jeweiligen Labors, allerdings waren es unterschiedliche Labore.
Der Alteigentümer macht keine genauen Angaben, wie es zu der Beauftragung des ersten Brunnebauers kam. Eine Anfrage an den Bergbaubetreiber wurde gestellt, steht aber noch aus. (Haben die beauftragt oder mit Geld entschädigt?)
Bevor ich den ersten Brunnenbauer mit diesen Sachen konfrontieren, erhoffe ich mir hier etwas Input.
20150713_154640.jpg
20150713_154633.jpg
Trinkwasserbrunnen, coliforme Bakterien
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