mercredi 15 juillet 2015

Niedersachsen: Aufschüttung Bestandsgebäude - Nutzung - Abstände etc

Hallo!

Ich habe ein Haus gekauft, welches höher steht als das Haus auf dem Nachbargrundstück. Seitlich an meinem Grundstück ist ein Hang (ca. 1,70 m), der derzeit einem Urwald gleicht, den ich gern beseitigen würde. Gern möchte ich diesen Streifen aufschütten, um ihn nutzen zu können. Länge vielleicht 8 m, Breite vielleicht 4 m - also sicherlich sprengt es nicht die Obergrenzen der m³ Zahlen, die teilweise genannt werden :-)

In der NBauO habe ich gelesen, bis 2 m darf auf der Grenze aufgeschüttet werden.
§ 5...
(8) 1 Abstand brauchen nicht zu halten
1. Stützmauern, Aufschüttungen und Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m, und

Okay, dafür brauche ich dann vermutlich auch keine Baugenehmigung, richtig?

Nun versuche ich noch herauszufinden, was danach kommt - also wie ich das nutzen darf :-)
Darf ich einen Sichtschutz errichten? Eine Einfriedung würde ja vom Boden aus gerechnet werden und dürfte dann nur noch 30 cm hoch sein - richtig? Aber was ist mit Grünzeug? Ich habe im NNachbG die Abstände zur Grundstücksgrenze von Pflanzen gelesen. Wie zählt das hier dann, ab der aufgeschütteten Höhe oder ab der ursprünglichen Höhe? Dürfte ich oben dann einen Sichtschutz pflanzen, 50 cm vom Rand entfernt mit 2 m hohen Pflanzen?

Und was mich grundsätzlich interessieren würde. Was kosten so Bauanträge eigentlich? Wäre ja ggf immer gut etwas schriftliches des Bauamtes in den Händen zu halten....

Dankeschön vorab!


Niedersachsen: Aufschüttung Bestandsgebäude - Nutzung - Abstände etc

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