Hallo,
ich habe eine Rate "nach Abnahme und Bezugsfertigkeit".
Ich bin schon vor 2 Montaten eingezogen, einen Abnahmetermin mit dem GU und einem SV gab es auch.
Der SV bezeichnete es danach allemal als Teilabnahme.
Der GU behauptet, durch meinen Einzug ist das Haus abgenommen und bezugsfertig.
SV bringt das Argument, dass immer noch die Absturzsicherungen im 1. Stock Kinderzimmer ("französische Balkone") fehlen und damit keine Bezugsfertigkeit vorliegt. Eher sogar ein wesentlicher Mangel, der abnahmeverhindernd ist.
Darüber hinaus fehlen noch die (nicht im Vertrag enthaltenen) Brandmelder, aber hier gehen die Meinungen ja auseinander, ob diese beim "schlüsselfertigem" Haus dabei sein müssen (bezugsfertig wäre im Vertrag besser gewesen).
Wer hat nun Recht? SV oder GU?
ich habe eine Rate "nach Abnahme und Bezugsfertigkeit".
Ich bin schon vor 2 Montaten eingezogen, einen Abnahmetermin mit dem GU und einem SV gab es auch.
Der SV bezeichnete es danach allemal als Teilabnahme.
Der GU behauptet, durch meinen Einzug ist das Haus abgenommen und bezugsfertig.
SV bringt das Argument, dass immer noch die Absturzsicherungen im 1. Stock Kinderzimmer ("französische Balkone") fehlen und damit keine Bezugsfertigkeit vorliegt. Eher sogar ein wesentlicher Mangel, der abnahmeverhindernd ist.
Darüber hinaus fehlen noch die (nicht im Vertrag enthaltenen) Brandmelder, aber hier gehen die Meinungen ja auseinander, ob diese beim "schlüsselfertigem" Haus dabei sein müssen (bezugsfertig wäre im Vertrag besser gewesen).
Wer hat nun Recht? SV oder GU?
Bezugsfertigkeit - Abnahme - Rate
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