jeudi 16 juillet 2015

Abstandsflächen Bayern - Gartenhaus

Hallo zusammen,

mein Nachbar möchte im Abstand von 0,3m zur Grundstücksgrenze (an meiner Südgrenze!) ein Gartenhaus mit Grundfläche von ca. 3x3m erreichten. Gefragt hat er mich bisher nicht. Aus der Bayerischen Bauordnung entnehme ich Folgendes:

(4) Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten und Aufzüge zu Tiefgaragen mit einer Gesamtnutzfläche bis zu 50 m2 sowie Nebengebäude ohne Feuerstätte mit einer Nutzfläche bis zu 20 m2 brauchen zur Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen einzuhalten, wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3 m im Mittel nicht überschritten wird; [...]

Zählt nun das zu errichtende Gartenhaus als Nebengebäude? Falls ja, Nebengebäude von was? Auf dem Grundstück ist nur Rasen vorhanden.

Vielen Dank im Voraus


Abstandsflächen Bayern - Gartenhaus

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